Timm, Alexander, Der Entwurf eines Strafgesetzbuches von 1962

(= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Neue Folge 76). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 235 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 9 (2019) 88. IT

Gesetze gehen regelmäßig auf einen Entwurf zurück, der den Gesetzgebungsorganen vorgelegt, beraten und vielfach auch in unveränderter oder veränderter Form beschlossen wird. Dabei kann es rechtstatsächlich allerdings aus unterschiedlichen Gründen auch geschehen, dass ein Entwurf nicht Gesetz wird und bloßer Entwurf bleibt. Dann kann er aber gleichwohl ein rechtsgeschichtlich bedeutsames Dokument sein, das zu betrachten sich lohnen und das auch mittelbar weitere Auswirkungen zeitigen kann.

 

Mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuchs von 1962 beschäftigt sich die vorliegende, von Frank L. Schäfer angeregte und betreute und in dem Wintersemester 2015/2016 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich in grundsätzlich chronologischer Reihung in acht Abschnitte. Diese betreffen die geschichtliche Grundlegung in der Form der politisch-gesellschaftlichen Lage dieser Zeit und der Vorgeschichte, erste Schritte auf dem Weg zu  dem Gesetzentwurf (Initiative, Ziele, Vorarbeiten),  die Einberufung der großen Strafrechtskommission mit den Mitgliedern Matthias Hoogen, Reinhold Rehs, Ludwig Schneider, Fritz Czermak, Hans-Joachim von Merkatz, Paul Bockelmann, Wilhelm Gallas, Hans-Heinrich Jescheck, Richard Lange, Edmund Mezger, Eberhard Schmidt, Hans Welzel, Bruno Kant, Herbert Krille, Walther Rösch, Alfred Resch, Hans Dahs, Paulheinz Baldus, Carl Wiechmann, Else Koffka, Emil Niethammer, Hans Richter, Karl Schäfer und Alfred Skott, den Verlauf der Beratungen in der großen Strafrechtskommission mit Kontroversen über Sinn und Zweck der Strafe, Vorschriften zu Täterschaft und Teilnahme, erfolgsqualifizierte Delikte, Systematik des Besonderen Teiles und über die gemeinschädlichen Delikte., den Einfluss der Politik der Ministerien, Länder und Parteien, den Einfluss der Gesellschaft, die wissenschaftliche Kritik und Rezeption sowie das Nachleben des Entwurfs.

 

Insgesamt gelingen dem Verfasser vielfältige Einsichten. Sie betreffen beispielsweise die Initiatoren des Vorhabens und die Besetzung der Kommission oder den Einfluss der politischen Parteien, die aus taktischen Gründen den Entwurf so lange berieten, bis er in der veränderten gesellschaftlich-politischen Lage der 1960er Jahre keine Chance auf Verwirklichung mehr hatte. Aus heutiger Sicht war es daher nach der überzeugenden Einschätzung des Verfassers damals besser, den Plan einer umfassenden Reform aufzugeben und eine zeitgemäße Modernisierung durch Novellen zu versuchen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler