Schliesky, Utz, Niels Nicolaus Falck und seine „Geschichte des schleswig-holsteinischen Landesrechts“
Niels Nikolaus Falck wurde in Emmerlev bei Tondern in Schleswig 1784 als einziger Sohn eines Schiffers und Bauern geboren und zunächst bei einem Landprediger auf Sylt und bei einem Pastor in Heldevad ausgebildet und dann auf die deutsche Gelehrtenschule in Hadersleben gegeben. Ab 1803 studierte er in Kiel Theologie und Philosophie sowie nach der philosophischen Dissertation als Hauslehrer bei Graf Adam Moltke auf Gut Nütschau auch Rechtswissenschaft. Nach einer Beamtentätigkeit in der schleswig-holsteinisch-lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen wurde er 1814 außerordentlicher Professor in Kiel und nach der rechtswissenschaftlichen Promotion ordentlicher Professor für deutsches und schleswig-holsteinisches Recht, als der er 1850 in Kiel starb.
Utz Schliesky als verdienstvoller Verfasser des vorliegenden schmalen Quellenbands wurde in Kiel 1966 geboren und studierte ab 1987 Rechtswissenschaft in Kiel. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung des Jahres 1992 wurde er 1997 mit einer Dissertation über öffentliches Wettbewerbsrecht – verhaltensrechtliche Determinanten von wirtschaftsbezogenem Staatshandeln promoviert und 2002 für öffentliches Recht einschließlich Europarecht habilitiert. Seitdem wirkt er vielfältig als Direktor des Landtags Schleswig- Holstein, als Vorstand des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften der Universität Kiel und als außerplanmäßiger Professor der Universität Kiel.
Seine vorliegende, auf dem Umschlag mit einem Porträt bereicherte Untersuchung befasst sich nach einer kurzen Einführung mit Leben und Werk Falcks. Dem folgt die Edition der Vorlesung Falcks über Geschichte des schleswig-holseinischen (!) Landesrechts aus dem Wintersemester 1819/1820 an der Universität Kiel, wie sie von einem Unbekannten gehört und niedergeschrieben sowie nach langer Verwahrung in dem Handschriftenapparat der Universität Kiel von M. A. Marco Schulz transkribiert wurde. Nach der überzeugenden Ansicht des Herausgebers bietet Falck eine nüchterne, ansprechende Darstellung der komplexen und verworrenen Landrechte, die als in 69 Paragraphen gegliederte Vorarbeit für einen Teil von Falcks Handbuch des schleswig-holsteinischen Privatrechts Verwendung fand und durch einen in insgesamt sechs Paragraphen geteilten Abriss über die vaterländische Gerichtsverfassung vorteilhaft ergänzt wird.
Innsbruck Gerhard Köbler