Lacour, Eva, Schlägereyen und Unglücksfälle.

*Lacour, Eva, Schlägereyen und Unglücksfälle. Zur historischen Psychologie und Typologie von Gewalt in der frühneuzeitlichen Eifel (= Deutsche Hochschulschriften summa cum laude 1175). Hänsel-Hohenhausen, Egelsbach 2000, 210 S. Besprochen von Martin Schüßler. ZRG GA 118 (2001)

SchüßlerLacour20000907 Nr. 10120 ZRG 118 (2001)

 

 

Lacour, Eva, Schlägereyen und Unglücksfälle. Zur Historischen Psychologie und Typologie von Gewalt in der frühneuzeitlichen Eifel (= Deutsche Hochschulschriften summa cum laude 1175), Hänsel-Hohenhausen, Egelsbach - Frankfurt am Main - München - New York 2000, 210 S.

Die Arbeit Eva Lacours befaßt sich mit Gewalttaten im ländlichen Raum, nämlich in den Grafschaften Virneburg, Manderscheid-Blankenheim und Manderscheid-Gerolstein in der Eifel, zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert. Das hört sich schon einmal sehr vielversprechend an, denn es gibt bisher wegen des oftmaligen Nichtvorhandenseins von Quellen für das flache Land in Deutschland nur drei Studien zum spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Verbrechen im ländlichen Raum im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches, nämlich Herta Mandl-Neumanns Arbeit über Verbrechen in Krems in Österreich in den Jahren 1462-1478 von 1983, Karl Demandts Aufsatz über Kriminalität in Eschwege in Hessen im Zeitraum 1450-1500 von 1972 und Johannes Marbachs Werk über die Strafrechtspflege in drei hessischen Kleinstädten an der Werra im Zeitraum 1450-1500 von 1980. Für England gibt es nach dem Wissen des Rezensenten 15 Arbeiten zu diesem Gegenstand, darunter die unerläßlichen Standardwerke von Hanawalt und Given; dazu kommen vier Werke über spätmittelalterliches und frühneuzeitliches Verbrechen auf dem flachen Lande auf dem europäischen Kontinent.

Man hätte also das Verbrechen in der ländlichen Eifel mit dem Verbrechen in anderen ländlichen Gebieten vergleichen können. Lacour tat dies offenbar deshalb nicht, weil sie die sich damit befassende kriminalhistorische Literatur nicht kannte, obwohl sie in dieser Zeitschrift in der Serie Quantifizierung, Impressionismus und Rechtstheorie in den Bänden 113, 116 und 117 hätte eingesehen werden können: Es liegt hier also ein handwerklicher Fehler vor.

Lacour benutzt wenigstens Cockburns Arbeit über das frühneuzeitliche Kent und Finchs Arbeit über Cérisy, aber auch Fourets Werk über die Stadt (sic !) Douai im 16. Jahrhundert und Hanawalts eher vernachlässigbare Arbeit über Tötungen im England des 14. und 15. Jahrhunderts von 1976, dazu Robert Muchembleds wichtige Arbeit über das Artois, während Posts Schrift über Verbrechen im spätmittelalterlichen England von 1987 dagegen zum Vergleich von Kriminalität nicht herangezogen werden kann, weil sie sich nicht mit Verbrechen an sich befaßt, sondern Kritik übt an allzu ahistorischen quantifizierenden Darstellungen von mittelalterlicher Kriminalität.

Schüßlers drei Arbeiten über Nürnberg von 1991, über Olmütz von 1994 und über Krakau von 1998, Schwerhoffs Arbeit über Köln von 1991 und Simon-Muscheids Aufsatz über Basel von 1991, die Lacour verwendet, befassen sich dagegen, wie Fouret (s. o.), mit großen mittelalterlichen Städten und sind nicht unmittelbar geeignet, mit ländlichen Gebieten verglichen zu werden.

Auch andere Dinge überraschen in einer objektiven wissenschaftlichen Arbeit: So der völlig subjektive Bericht über die Erlebnisse der Autorin, als sie erst kurze Zeit in der Eifel wohnte; sie nennt den Bericht auf S. 7-10 Eifler Dorfsozialisation, und man fragt sich, ob so etwas in eine kriminologische Arbeit gehört, vor allem, da auf S. 9 in Szene 4 feministische Thesen vertreten werden, die den Verdacht aufkommen lassen, daß Lacour zum Dogmatismus neigt.

Auf S. 11-14 stellt Lacour die Historische Psychologie als Psychologie und Geschichte vor und siedelt das Fach auf S. 11 nahe bei der Historiographie, sich selbst aber bei den Historikern an. Wenn sich dies so verhält, so muß sich die historische Psychologie auch an die Gepflogenheiten der Historiker halten und objektiv vorgehen. Jedweder Subjektivismus ist somit also abzulehnen.

Auf S. 15 berichtet sie, fast erstaunt, daß das Mittelalter kein einheitliches gesetztes Recht, an das man sich hielt, gehabt habe, sondern daß man im gelebten Einzelfall von Fall zu Fall entschied und daß das Verfahren formlos gewesen sei, ebenso auf S. 19, daß es Diskrepanzen zwischen Rechtsnorm und Rechtspraxis gab; diese Einlassung ist hier positiv zu werten, denn denjenigen, die glauben, mittelalterliches Verbrechen von der gesetzlichen Lage her erforschen zu können, muß man offenbar immer wieder sagen, daß dies unmöglich ist.

Auch wenn Lacour auf S. 20 sagt, daß in der deutschen historischen Kriminalitätsforschung der qualitative Zugang zum Verbrechen, also die Einzelfallanalyse, mithin der Impressionismus, dominiert, so hat sie damit zwar bis zu einem gewissen Grade recht. Aber sie hat nicht recht, wenn sie auf S. 21 behauptet, daß nur Schüßler quantifizierend vorgeht, denn auch Schwerhoff tat dies in Köln im Kreuzverhör, und wo werden die oben genannten Mandl-Neumann, Demandt und Marbach erwähnt ?

Dann behauptet Lacour auf S. 21/22, daß die englische Kriminalitätsforschung vor allem quantitativ orientiert sei und bringt drei (sic !) Beispiele, um diese Behauptung zu untermauern. Es ist jedoch leider so, daß die englische kriminologische Forschung ein Hort des Impressionismus ist. Zum Beleg dessen fand der Rezensent für Großbritannien 24 Autoren mit 28 impressionistischen Werken, ebenfalls in der oben erwähnten Serie Quantifizierung, Impressionismus und Rechtstheorie einzusehen. Nach all dem kann man aber wohl kaum sagen, daß Großbritannien ein Hort der Quantifizierung sei. Nicht, daß es in Großbritannien keine Quantifizierer gäbe: Der Rezensent kennt dort neun Autoren mit zehn Werken, dazu noch einen irischen Quantifizierer. Auch dies kann an den erwähnten Stellen nachgesehen werden.

Die Hochburg der Quantifizierung ist aber nicht Großbritannien, sondern Nordamerika, vor allem die USA. Neun Quantifizierer sind hier mit 14 Werken bekannt, dazu aber auch vier Impressionisten, alle an den oben erwähnten Stellen nachzusehen. Von diesen Nordamerikanern sind übrigens Given und Hanawalt die wichtigsten: Lacour erwähnt Given aber gar nicht, Hanawalt nur peripher.

Daß Lacour auf S. 23/24 sagt, daß alle erhaltenen Zahlen nur als grobe Orientierung verwendbar sind, ist positiv zu werten, denn sehr oft sieht man, daß Zahlen als hard evidence behandelt werden, nur weil sie Zahlen sind und hard aussehen, obwohl sie es natürlich nicht sind und nicht sein können.

Lacour benutzt, im Gegensatz zu Obigem, aber Zahlen - vor allem ihre eigenen - als hard evidence, jedenfalls dann, wenn sie sie nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung bearbeitet hat: Hier kritisiert sie Schüßler und Hammer, weil diese, da Historiker, nicht Mathematiker, bei ihren Hochrechungen die einfache Multiplikation anwandten, nicht aber mathematische Manipulationen vornahmen. Es stellt sich jedoch die Frage, warum ein Forscher, wenn er denn im Voraus einräumt, daß seine multiplizierten Ergebnisse ungenau sind und sein müssen, ein kompliziertes mathematisches Modell anwenden soll, von dem der nicht mathematisch vorgebildete Leser eben nicht weiß, daß es auch ungenau ist? Es sollte beim Erstellen eines historisch-kriminologischen Textes immer bedacht werden, daß die Leser Rechtshistoriker, also meist Historiker oder Juristen, sind, aber keine Mathematiker.

Es muß auch kritisiert werden, daß Lacour offenbar zu kleine absolute Zahlen verwendete, die man nicht in Prozentsätze umrechnen sollte: So auf S. 89 beim Vergleich mit Werten aus der heutigen Zeit und auf S. 92-95 bei Geschlecht und Gewalt, wo 1 Fall 2,2 % entsprechen soll. Auf S. 167 werden in einer Statistik 16 Taten unter Alkohol zu 11,3 % der Fälle, 47 Taten wegen Streits um Eigentum zu 33,3 %. Auch auf S. 177 hat Lacour unter den Aggressionsarten nur 430 Fälle insgesamt, also nicht die von ihr selbst geforderte vierstellige Zahl. Auf S. 179 bei den formalen Veränderungen über die Jahrhunderte hat sie 24 ritualisierte Aggressionsformen, die bei ihr 15,6 % aller Fälle sind. Auf S. 183 berechnet sie Aggressionsarten über Jahrhunderte mit sehr kleinen Zahlen, aber dafür drei Stellen hinter dem Komma, und auf S. 180 vergleicht sie sogar die ländliche Eifel mit der Weltstadt Amsterdam (sic !).

Auf S. 24 kritisiert Lacour, daß in den meisten historisch-kriminologischen Arbeiten die Frage der Verbrechensmotivation doch relativ kurz kommt. Dazu muß aber gesagt werden, daß der jeweilige Autor eben von seiner Quelle abhängig ist und daß die meisten Verbrecher ihr Motiv, das zur Tat führte, nicht angaben. Dieses Fehlen der Motivforschung ist also quellenimmanent, obwohl in der Frühneuzeit die Form der Aussagen oft weitschweifige Erzählungen waren (S. 85), im Gegensatz zur Kürze der Akten im Spätmittelalter. Lacour gibt jedoch auf S. 99-103, 112 und 186 zu, daß selten Auskunft zum Motiv der Tat gegeben werde; und dies muß man als natürlich erachten, denn der Täter wollte sich natürlich nicht selbst belasten.

Auch auf S. 111 übt Lacour Kritik an blutleeren Darstellungen von Kriminalität, die nicht über Anmerkungen zu Geschlecht, Alter, Herkunft (des Täters), Verhältnis Täter-Opfer, Verbrechensmethode, Tatort und Tatzeit hinausgingen. Aber man muß hier die Frage stellen, ob Lacour der Meinung ist, daß der jeweilige Autor sich psychologische Daten, die nicht in den Akten stehen, aus den Fingern saugen sollte? Auf S. 82 sagt sie nämlich ausdrücklich, daß von ihr der Inhalt der Akten als wahr erachtet werde: Ein Autor kann im Umkehrschluß also nur über die Dinge schreiben, die in den Akten auch erwähnt werden. Und: Der jeweilige Autor hat auch keine andere Möglichkeit, als den Inhalt der Akten für wahr zu erachten, denn wo sollte er eine andere Aussage herbekommen?

Auf S. 60-80 bringt Lacour eine Übersicht über die Geschichte der Graftschaften Virneburg, Blankenheim und Gerolstein, dazu einiges zu Verwaltung und Wirtschaft der Region und demographische Daten der Bewohner, auch etwas über das Rechts- und Gerichtssystem. Diese Anstrengung ist positiv zu werten und sollte in allen historisch-kriminologischen Arbeiten so vorgenommen werden. Wenn man dies aber tut, so sollten diese Daten auch dazu verwendet werden, um die Geschichte der Region mit dem jährlichen Verbrechensaufkommen der Region zu vergleichen: Denn es könnte ja sein, daß bestimmte historische Ereignisse die Kriminalität der Region beeinflußt haben. Verbrechen geschehen nämlich nicht im Vakuum, sondern an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten aus bestimmten Gründen, und es gibt nun eben einmal die berühmte normative Kraft des Faktischen. Es ist deshalb schade, daß Lacour die Kriminalstatistik der S. 88-91 nicht in Jahre aufgeteilt hat. Denn man könnte daraus ersehen, ob es bestimmte Jahre mit hoher oder niedriger Kriminalität gibt, und ob dies mit der politischen Geschichte der Region zusammenhängt.

Eine oft behauptete Ritualisierung der Gewalt, besonders jugendlicher Gewalt, konnte Lacour nicht beobachten, wie sie S. 95-97 sagt: Hier versucht sie also einmal, die Sachlage objektiv zu be-trachten. Dasselbe tut sie, wenn sie sagt, daß vor allem bei Raub und ähnlichen Gewaltdelikten Gruppentäter vorkamen (S. 99). Aber schon auf S. 105 wird wieder etwas einfach behauptet, aber nicht belegt, nämlich daß in der betreffenden Region und Zeit Gewalt als nichts Negatives angesehen worden sei, abgesehen von Tötungen.

Dieses letztere scheint dem Rezensenten doch eine allzu kühne Behauptung zu sein, denn wer Gewalt anwendet, kann nie wirklich sicher sein, daß sie nur bis zu einem gewissen Punkte geht; auch konnte in den mittelalterlichen Akten nie festgestellt werden, daß nicht einkalkuliert wurde, daß Gewalt auch bis hin zur Tötung eines Menschen ging. Daß die soziale Kontrolle über Scham und nicht über Schuld funktionierte, scheint dagegen eher wahr zu sein (S. 108).

Die Einteilung der Tattypen in verschiedene Motivationsarten scheint ebenfalls einigermaßen berechtigt zu sein. So hat Lacour Alkohol als Mitverursacher von Gewalttaten (S.112-115), als wei-tere Gründe Ausschreitungen von Jugendlichen (S. 115/16), Ehrkonflikte (S. 116-120), Racheakte (S. 120/21), Streit um Eigentum (S. 121-125), der die größte Ursachengruppe ausmacht, Ausarten von spielerischer Gewalt in ernste Auseinandersetzungen oder Vergewaltigungen (S. 125-128), Familienkonflikte, vor allem unter den Eheleuten (S. 128-137), Gewalt durch oder gegen Amtspersonen (S. 137-143), Raub (S. 143-145), Gewalt durch oder gegen Soldaten (S. 145-148), fremdenfeindliche Auftritte (S. 148-150) gegen fremde Soldaten oder Landstreicher, Grenzkonflikte von Dörfern oder Herrschaften (S. 150/51), Sexualstraftaten (S. 152-158) - wobei Lacour glaubt, daß viel mehr Vergewaltigungen stattfanden als angezeigt wurden, was aber als ein altes Diktum des Feminismus einzustufen ist -, schließlich Kindestötungen (S. 158-162), die meist durch die Mutter geschahen, und auf S. 162-164 Selbstmord. Diese Einteilung der Ursachen von Gewalt in Motivationsgruppen ist befriedigend, außer dort, wo nach Ansicht des Rezensenten Allgemeinplätze des Feminismus benutzt werden, nämlich auf den S. 26, 92-95, 152-158, 164/65 und 191-194: Denn Geschichte, auch wenn sie sich historische Psychologie nennt, sollte doch eher objektiv und undogmatisch betrieben werden.

Als epocheübergreifende Konstanten teilt uns Lacour auf S. 168 mit, daß vom 16. bis zum 18. Jahrhundert Familienkonflikte, Alkoholtaten, Raub und Gewalt von Soldaten zugenommen, alle anderen Motive abgenommen hätten, wobei sie jedoch auf S. 172 sagt, daß Ehre und Eigentum in der ganzen Zeit wichtige Motive gewesen seien. Auch innerfamiliäre Streitigkeiten, Alkohol als Enthemmer und Auslöser von Gewalt und Raub kämen häufiger vor. Was Gewalt von Soldaten betrifft, muß man bedenken, daß Lacours Untersuchung die Zeit des 30-jährigen Krieges und der Kabinettskriege des 17. Jahrhunderts mit einschließt, soldatische Gewalt also nichts Besonderes sein kann: Es rächt sich hier, daß sie keinen Jahresvergleich der Kriminalität vorgenommen hat.

Lacours Ansicht von S. 173-175 dagegen, daß die Konflikte schnell eskalierten, direkt waren und auch schnell mit Gewalt beendet wurden, weist auf eine belligerent society hin, wie man sie überall im Spätmittelalter und der Frühneuzeit antrifft, und muß wohl als wahr erachtet werden.

Auf S. 186-188 setzt Lacour innerhalb der Historischen Psychologie und der dazugehörigen Theorien der Aggression historische Veränderungen bei der Aggression voraus - ohne sich vorher die Realität wenigstens von Ferne angesehen zu haben: Hier liegt nach Ansicht des Rezensenten keine objektive Forschung vor. Sie widerlegt sich sogar auf S. 189 selbst, wenn sie sagt, daß Tatsituationen sich über Jahrhunderte kaum änderten.

Wenn sie auf S. 187 behauptet, daß einfache Triebmodelle zur Erklärung von Aggression wenig beitragen können, so mag sie damit recht haben; aber zu sagen, daß die männliche Jugend per se gewalttätig sei, ist eine feministische These, die sie voraussetzt, nicht etwa belegt.

Am Schluß ihrer Untersuchung, nämlich auf S. 193, sagt sie, daß Elias’ Zivilisationstheorie grundsätzlich richtig sei, obwohl die Faktoren Elias’ zur Erklärung von Aggression in der neueren Zeit nicht ausreichten, wie sie auf derselben Seite feststellt.

Offenbar kann aber Elias’ Zivilisationstheorie nur auf Europa angewendet werden, und auch nur auf das Mittelalter und die Neuzeit: Es ist ja auch von der Quellenlage her nur ein solcher Vergleich möglich, denn es existieren weder gerichtliche Quellen aus dem Europa der Zeit vor dem Spätmittelalter, noch etwa solche z. B. aus China oder Indien, und das nimmt der Theorie doch viel von ihrem Wert.

Schon auf S. 33-59 erachtet Lacour aber Elias’ Theorie als wahr - also noch vor ihrer eigentlichen Untersuchung! Dies scheint eine recht subjektive Haltung zu sein, vor allem, wenn man bedenkt, daß Elias’ Theorie heute doch sehr in Frage gestellt wird, sowohl von Soziologen als auch von Anthropologen: Wir wollen hier nur Martin Dinges mit seinem Aufsatz über Formenwandel der Gewalt in der Neuzeit von 1998 nennen, der sagt, daß Gewalt heutzutage nicht etwa abgelehnt, sondern nur zweckrational benutzt wird, übrigens auch, daß Elias’ Theorie aus den oben auch vom Rezensenten genannten Gründen nicht überprüfbar sei, oder auch Hans Peter Duerr, der in seiner Reihe Der Mythos vom Zivilisationsprozeß, der aus bisher 4 Bänden, die in der Jahren 1988-1996 erschienen sind, besteht, Elias doch sehr angreift und seine Theorie ad absurdum zu führen versucht.

Schade, dass die Arbeit nicht so objektiv ist, wie der Rezensent sich dies wünschte.

Pforzheim                                                                                                       Martin Schüßler