Gies, Horst, Richard Walther Darré.

Der „Reichsbauernführer“, die nationalsozialistische „Blut und Boden“-Ideologie und Hitlers Machteroberung. Böhlau, Köln 2019. 746 S., 25 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. ZIER 10 (2020) 72. IT

Ein in das Gewand wissenschaftlicher Erkenntnis gekleideter Rassismus war bekanntlich Movens der in Vertreibung und Vernichtung gipfelnden nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik. Mit Richard Walther Darré (1895 – 1953) wurde dieser Rassismus von einem Exponenten der NS-Diktatur vertreten, dessen Person heutzutage, gemessen an Spitzenfunktionären wie Himmler, Göring oder Goebbels, wenig Aufmerksamkeit erfährt. Das Fehlen einer umfassenden wissenschaftlichen Biographie Darrés mag sowohl Folge als auch Ursache dieses relativen Mangels an Interesse sein.

 

Dass eine solche, bestenfalls rudimentäre Wahrnehmung der historischen Bedeutung Richard Walther Darrés für Ideologie und Praxis der nationalsozialistischen Herrschaft nicht gerecht wird, erweist die vorliegende Schrift aus der Feder Horst Gies‘. Der Geschichtsdidaktiker und gute Kenner der NS-Agrarpolitik, seit 2003 Emeritus der Freien Universität Berlin, hat zu diesem Zweck seine bei Paul Kluke verfasste Frankfurter Dissertation aus dem Jahr 1965 einer Generalüberholung und Aktualisierung unterzogen. Die Schrift diskutiert nun ausführlich die Genese und breite Verankerung der von Darré propagierten „Blut und Boden“-Ideologie im Kontext zeitgenössischer rassistischer, völkischer, ruraler und lebensreformerischer Strömungen sowie die (Teil-)Realisierung des Konzeptes im Zuge der Maßnahmen, die von ihm in seinen Funktionen als Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Reichsbauernführer und Reichsleiter des NSDAP-Amtes für Agrarpolitik umgesetzt wurden, insbesondere die Formierung des Reichsnährstandes und die Einführung des Reichserbhofgesetzes. Dennoch ist auch dieser außerordentlich umfangreiche Band nicht die – wie der auf den Namen konzentrierte Titel womöglich nahelegt – ausstehende wissenschaftliche Biographie, denn Horst Gies konzentriert sich im Wesentlichen auf die Jahre bis zur Übernahme und Konsolidierung der Macht durch die Nationalsozialisten. Die nachfolgenden, mit einem schleichenden Machtverlust Darrés einhergehenden Jahre der NS-Herrschaft – rivalisierende Pragmatiker der Macht wie Himmler und Göring oder fachliche Experten wie Herbert Backe eigneten sich nach und nach seine Kompetenzen an –, werden kursorisch in einem kaum zwei (!) Seiten umfassenden, in dem Statement „Darrés Weg im ‚Dritten Reich‘ war ab 1936 eine einzige Geschichte des Scheiterns“ gipfelnden Epilog (S. 665f.) behandelt. Die Nachkriegszeit (immerhin wurde Darré im elften der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse NMT, dem „Wilhelmstraßenprozess“, angeklagt und 1949 verurteilt) bleibt völlig außer Betracht, ja nicht einmal das Jahr seines Ablebens, 1953, wird irgendwo erwähnt.

 

Plausibel dargelegt wird jedenfalls die biographische Sozialisation des Proponenten von seiner Geburt bis zu dem Höhepunkt seiner Laufbahn als Machtträger im nationalsozialistischen Staat (Teil I: „Darrés weltanschauliche Prägungen und sein Weg zu Hitler“), die „paradigmatische Züge für die Generation, die sich im Nationalsozialismus repräsentiert sah“, trage (S. 21). Als Sohn einer gutbürgerlichen deutschen Kaufmannsfamilie 1895 in Argentinien geboren, kehrte er 1905 nach Deutschland zurück und wechselte 1914 unmittelbar von der Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen als Kriegsfreiwilliger an die Westfront, wo er bis zum Ende des Krieges den Dienstgrad eines Leutnants der Reserve erreichte und die Einebnung sozialer Unterschiede in der Kampfgemeinschaft – nicht nur für ihn Wurzel einer kommenden „Volksgemeinschaft“ – erlebte. Politisch seinem Elternhaus, von dem er bis 1930 finanziell abhängig bleiben sollte, zunehmend entfremdet, brachten die Jahre der Weimarer Republik Darré sowohl hinsichtlich seiner Ausbildung als auch bei seinen Bemühungen um eine sichere Anstellung nur mäßigen Erfolg, privat stand seine 1922 geschlossene erste Ehe unter keinem guten Stern. Im Krisenjahr 1923 schrieb er seiner Familie aus seinem Studienort Halle Briefe politischen Inhalts in das französisch besetzte Wiesbaden, in denen ihm „als einzig Erfolg versprechende Alternative zu [Kommunismus und Judentum] schon damals der völkische Staat ‚arischer Rasse‘ (erschien)“ und er den Münchener Putsch Hitlers „hellsichtig“ als den „Beginn einer Volksbewegung, deren Auswirkungen sich noch gar nicht übersehen lassen“, deutete (S. 58f.). Als „unmittelbare geistige Väter der […] politischen und weltanschaulichen Positionen R. Walther Darrés“ identifiziert der Verfasser Houston Stewart Chamberlain, Julius Langbehn, Hans F(riedrich) K(arl) Günther und die darwinistische Schule um Valentin Haecker an der Universität Halle. Ab 1925 trat Darré mit eigenen Publikationen, die zunächst den Zusammenhang der Domestikation von Tieren mit der anthropologischen Entwicklung untersuchten und in der Folge eugenische, antisemitische und antiklerikale Themen aufgriffen, in Julius Friedrich Lehmanns völkischem Verlag an die Öffentlichkeit. Für Horst Gies war es das Jahr 1926/1927, in dem „Darré alle Brücken zu einer bürgerlichen Karriere abbrach und die Weichen für seinen weiteren beruflichen Lebensweg stellte“, im Januar 1927 trat er dem „Nordischen Ring“ bei, der sich „als elitärer Geheimbund verstand [und] die ‚nordischen‘ Deutschen wieder ‚rassenbewußt‘ machen (wollte)“ (S. 103f.). Nachdem Thüringen „Bayern als Eldorado der rechtsextremen Szene in Deutschland abgelöst“ hatte (S. 128), wurde dort 1930 der „Erfinder“ der europäischen Rassentypen, der Germanist Hans F. K. Günther, gegen vielfachen Widerstand auf einen anthropologischen Lehrstuhl in Jena berufen, und Darré genoss die Gastfreundschaft des Architekten und „Kulturrassisten“ Paul Schultze-Naumburg in Saaleck, wo er mit seiner zweiten Frau Charlotte von Vietinghoff-Scheel und schließlich auch mit Adolf Hitler erstmalig persönlich zusammentraf. Am 1. Juni 1930 trat Darré, dessen Gehalt ein Industrieller zu finanzieren sich bereit erklärt hatte, dann offiziell in die NSDAP ein und zugleich seine erste Stellung als landwirtschaftlicher Berater der Partei an. So „musste er sich nicht in der Parteihierarchie ‚hochdienen‘, wie so viele ‚alte Kämpfer‘, sondern gehörte als Agrarexperte sofort zur engsten Umgebung des ‚Führers‘“ (S. 157). Er kam „zur rechten Zeit, um seinen Beitrag zu leisten und, im Falle des Erfolges, davon zu profitieren“ (S. 551). Wie dies im Einzelnen aussah, berichtet Teil III der Studie unter dem Titel „Darrés Beitrag zur Machtergreifung Hitlers und der NSDAP“. In der sogenannten Strasser-Krise Ende 1932 habe sich Darré „bedingungslos auf die Seite Hitlers“ geschlagen und sei mit dem von ihm geleiteten Agrarpolitischen Apparat der NSDAP „von nun an ausschließlich Hitler verantwortlich“ gewesen (S. 579). Als Hauptgründe für den großen Erfolg der NSDAP bei der Landbevölkerung benennt der Verfasser „materielle Not und Zukunftsangst“, insbesondere die „Erbitterung über das Ausbleiben eines lebensnotwendigen und gerechten Ertrags für ihre geleistete schwere Arbeit“ (S. 622). In der Wahrnehmung von Darrés „Blut und Boden“-Ideologie habe sie „ihre Desorientierung und Existenzangst blind und aufnahmefähig für eine Chimäre [gemacht], die eine Rückkehr zu vorindustriellen Verhältnissen vorgaukelte, in Wirklichkeit aber einen erbarmungslos harten rassenideologischen Kern hatte“ (S. 630).

 

Es ist das vordringliche Anliegen von Horst Gies, diesen Rassismus als das zentrale Element in Darrés ideologischen Konstrukten herauszuarbeiten. Teil II „Die ‚Blut und Boden‘-Ideologie und ihre Implementierung im ‚Dritten Reich‘“ (S. 159 – 547) bildet demnach auch den weitaus umfangreichsten Part der gesamten Studie. Vor allem die beiden wichtigsten Schriften Darrés, „Das Bauerntum als Lebensquell der Nordischen Rasse“ (1929) und „Neuadel aus Blut und Boden“ (1930), werden zu diesem Zweck eingehend analysiert und auch in großer Weitschweifigkeit im Spektrum zeitgenössischer Strömungen kontextualisiert. Hier mag eine knappe Beschreibung dieses Gedankenguts ausreichen. So glaubte Darré an eine rassische Hierarchie, an deren Spitze Günthers nordische Rasse als alleiniger Kulturschöpfer stand. Es ging ihm daher darum, ausgehend vom Land, wo er in dem mit der Scholle verbundenen Bauern die wertvollsten Anteile des favorisierten nordischen Blutes vermutete, eine „Aufnordung“ des deutschen Volkes – in dem man den nordischen Anteil mit bescheidenen zehn Prozent beziffern zu können glaubte – in die Wege zu leiten. Auf sogenannten Hegehöfen sollte die Hochzüchtung erfolgen, der dann in die Städte abwandernde Bevölkerungsüberschuss dort für die notwendige nordische Blutauffrischung sorgen. Mit der aufgegriffenen Metapher „Blut und Boden“ habe Darré exklusiv „Erbsitz einer Familie und Stammgut einer Sippe […] für Menschen ‚Nordischer Rasse‘“ (S. 339) gemeint. „Aus dem ‚Volksadel‘, einer Elite, die sich aus dem Leistungsprinzip herleiten sollte, wurde […] durch das ‚Auslesevorbild‘ der ‚nordischen Rasse‘ eine Führungs- und Herrschaftslegitimation, die sich auf das ‚richtige Blut’ und eine entsprechende Abstammung berufen konnte“ (S. 224). Es sei auch Darré gewesen, der Heinrich Himmler davon überzeugt habe, „aus seiner ‚Schutzstaffel‘ (SS) eine ‚Sippengemeinschaft‘ zu machen, die das realisieren sollte“ (S. 296). Gleichzeitig mit Himmlers berüchtigtem Heiratsbefehl wurde am 31. Dezember 1931 der damalige „‘SS-Standartenführer‘ R. Walther Darré zum Leiter des neu gegründeten ‚Rasseamtes‘ der SS berufen“ (S. 300), eine Position, die er bis 1938 behaupten konnte. Darré „forderte selbstverständlich neben der genetischen ‚Verbesserung‘ des Menschen auch eine ‚Reinigung des Volkskörpers‘ von krankhaften, ‚minderwertigen‘ und ‚wertlosen‘ bzw. ‚gefährlichen‘ Erbanlagen. Das wird u. a. auch daran sichtbar, dass in der zweiten Auflage des amtlichen Kommentars zum Gesetz ‚zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ ausdrücklich auf Darrés ‚Zuchtziel‘-Publikationen aus dem Jahre 1931 hingewiesen wurde“ (S. 328).

 

Für den Juristen stellt sich die Frage, in welcher Weise Darrés Überzeugungen ihren konkreten Niederschlag in weiteren entsprechenden Gesetzen gefunden haben. Als Darrés eindrucksvollsten Wurf wird man wohl das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ vom 13. September 1933 zu werten haben. Dieses „Reichsnährstandsgesetz“ (RNStG) mit seinen vier nachfolgenden Durchführungsverordnungen habe „das größte Zwangskartell“ geschaffen, „das es je gegeben hatte“ und das „die gesamte Ernährungswirtschaft in Deutschland zur Beute der Landwirtschaft (machte). […] Alle Betriebsgrößen, vom kleinsten Nebenerwerbsbetrieb bis zum Groß-, ja Gutsbetrieb, waren vereinigt und auch die konfessionellen Gegensätze in der landwirtschaftlichen Interessenvertretung schienen überwunden zu sein. Entstanden war aber auch ein bürokratischer Apparat, der […] alles, was mit Ernährung zu tun hatte, begleitete, bewegte und beherrschte“. Der Verfasser spricht von einer organisatorisch gut vorbereiteten und dann „überfallartige(n) Gesetzesinitiative“, deren Erfolg im Kabinett nicht zuletzt „Darrés Politik der vollendeten Tatsachen“ geschuldet gewesen sei (S. 486f.). Pragmatischer Ausfluss der Hegehof-Idee war Darrés „Reichserbhofgesetz“ (REG) vom 29. September 1933, dem ein entsprechendes Gesetz in Preußen als Probelauf vorausgegangen war. Mit der faktischen Herausnahme der Erbhöfe aus dem allgemeinen Wirtschaftsleben als „res extra commercium“, dem Belastungs- und Veräußerungsverbot und der obligatorischen ungeteilten Übergabe an den Anerben sei das Reichserbhofgesetz „Ausdruck einer nationalsozialistischen Tendenz, das Privatrecht und den Individualismus favorisierende BGB nach dem Motto ‚Gemeinnutz geht vor Eigennutz‘ durch ein von staatlichen Interessen bestimmtes Rechtssystem zu ersetzen“ (S. 375f.). Vom Besitzer eines Erbhofes wurden die „deutsche Staatangehörigkeit“ sowie „deutsches oder stammesgleiches Blut“ gefordert. Damit waren aber, so hebt Horst Gies ausdrücklich hervor, „alle Menschentypen, die Günther im ‚deutschen Volk‘ gesehen hatte, inkludiert; denn man konnte die ‚fälischen/dalischen‘, die ‚westischen‘ und ‚dinarischen‘ […], ja […] die als ‚minderwertig‘ stigmatisierten ‚ostischen‘ Menschen nicht ausschließen. Wohl aber ‚Juden‘, die im Abstammungsnachweis bis 1800 nicht vorkommen durften. Der […] ‚nordische‘ Menschentypus, für den Darrés ‚Hegehof/Erbhof‘ eigentlich gedacht war, wurde quasi der ‚Volksgemeinschaft‘ geopfert“, seine Förderung vorläufig dem exklusiven Reservat der SS überantwortet. Im Reichserbhofgesetz wie auch in weiteren nationalsozialistischen Gesetzen, etwa den „Nürnberger Gesetzen“ von 1935, zeige sich, dass „körperliche Merkmale nicht justiziabel“ seien (S. 322) und damit eine grundlegende „Schwierigkeit, die rassistisch verstandene ‚Blut und Boden‘-Ideologie in gerichtsfeste Paragrafen zu fassen“ (S. 352f.). Als eine „rückwärtsgewandte Utopie“ habe Darrés Denken sein Scheitern als Politiker in Konfrontation mit dem kriegerischen Expansionsdrang des nationalsozialistischen Systems notwendig impliziert, indem es „den Widerspruch nicht aufzulösen vermochte, der darin bestand, dass ein Agrarstaat, ein ‚Bauernreich‘ in Darrés Sprache, nicht in der Lage war, in der modernen Welt ‚Eroberung von Lebensraum‘ zu bewerkstelligen, der notwendig war, um ‚arteigene‘ Lebensverhältnisse für die ‚Nordische Rasse‘ bereitzustellen“ (S. 546).

 

Die Studie, deren breiter inhaltlicher Ansatz in dieser Besprechung nur rudimentär angedeutet werden kann, tendiert zur Ausführlichkeit und zu einer weit zurück in die Vergangenheit reichenden historischen Verankerung dargestellter Phänomene, wie beispielsweise des Antisemitismus (S. 308ff.) oder des Strebens des Menschen nach Einklang mit der Natur (S. 525ff.). Diese Exkurse ufern zwar bisweilen zu Lasten der Übersichtlichkeit und Stringenz der Darstellung aus, befördern aber allemal auch ein vertieftes inhaltliches Verständnis. Auch wenn wir es hier, wie bereits festgestellt, mit keiner vollständigen Biographie Richard Walther Darrés zu tun haben, ist es dem Verfasser zweifellos gelungen, den großen Stellenwert, den der Rassismus für seinen Protagonisten einnahm, sowie die Art und Weise, wie er diesen Rassismus in die Herrschaftsrealität des nationalsozialistischen Staates einzubringen vermochte, anschaulich herauszuarbeiten und damit das von Anna Bramwell („Blood and Soil. Walther Darré and Hitler’s ‚Green Party‘“, 1985) gezeichnete Bild des einstigen „Reichsbauernführers“ nachhaltig zu hinterfragen.

 

Kapfenberg                                                    Werner Augustinovic