Dokumentation 19. Deutscher Verwaltungsgerichtstag
Verwaltung als die Besorgung von Angelegenheiten durch den zuständigen Entscheidungsträger gibt es aus der Sicht des Menschen seit der Entstehung von Angelegenheiten. Bedeutsam in diesem weiten Felde sind vor allem die Angelegenheiten der Allgemeinheit, wie sie seit der Entwicklung des Staates in den Hochkulturen des Altertums für jedermann leicht erkennbar hervorgetreten sind. Dabei hat sich gezeigt, dass in Bundesstaaten und auch in Staatenverbünden die Verwaltung überwiegend Aufgabe nicht der Gesamtheit, sondern ihrer Glieder ist.
In diesem Rahmen gibt es zwar in der Bundesrepublik Deutschland auch eine gewichtige Bundesverwaltung, doch ist Verwaltung grundsätzlich Aufgabe der historisch bereits vor dem Gesamtstaat ausgereiften Gliedstaaten, weil diese ohne besondere Schwierigkeiten auf ihre bereits vor Entstehung des Gesamtstaats vorhandenen Strukturen zurückgreifen konnten, die aus diesem Grunde nicht erst besonders neu geschaffen werden mussten. Dementsprechend besteht in der Bundesrepublik Deutschland weder ein ausschließliches Bundesverwaltungsrecht noch eine ausschließliche Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit. Vielleicht als Ausgleich für diese Lücke hat sich der deutsche Verwaltungsgerichtstag, der von dem 15. bis 17. Mai 2019 in Darmstadt nach drei Jahren turnusgemäß mit mehr als 800 Teilnehmern zu dem neunzehnten Male abgehalten wurde, in den letzten fünfzig Jahren zu der größten öffentlich-rechtlichen Fortbildungsveranstaltung Deutschlands, wenn nicht, worauf Robert Seegmüller als Vorsitzender des Vereins Deutscher Verwaltungsgerichtstag e. V. und des Bundes deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen in seinem kurzen Vorwort wohl nicht ohne berechtigten Stolz hinweist, sogar Europas entwickelt.
Dabei folgte der die Justizminister vor allem zu mehr Mut auffordernden Eröffnungsansprache des Vorsitzenden und dem Festvortrag Peter M. Hubers über das aus seiner Sicht gefährdete Erfolgsmodell des Rechtsstaats nach siebzig Jahren Grundgesetz die intensive Detailarbeit in vierzehn Arbeitskreisen. Sie betraf aktuelle Fragen der Einwanderungsgesetzgebung, die gerechte Beurteilung von Beamten- und (insbesondere) Richterarbeit, rechtliche Probleme bei der Nutzung von Windenergie, das Internet als Herausforderung der inneren Sicherheit in dem beginnenden 21. Jahrhundert, das gemeinsame europäische Asylsystem in Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, die Maßstäbe für richterliches Arbeiten mit dem Ziel eines good judging, Legal Tech, die für fraglich gehaltene Fehlersuche im Asylrecht, Aktuelles zu dem öffentlichen Baurecht und Nachbarrecht aus rechtsanwaltlicher Sicht, die Amtsermittlungspflicht als Auslaufmodell oder Zukunftsmodell, die digitale Sicherheit in der Justiz, die Entscheidungsgewalt des Richters und schließlich weit hinausführend das Weltraumrecht als eine bislang fast unbekannte Rechtsordnung und ihre Probleme. Die dabei in den jeweiligen Referaten und den zugehörigen Berichten vorgetragenen Thesen und Ansichten haben den Teilnehmern in jeder Hinsicht so vielfältige Anregungen vermittelt, dass sie sich bestens an die Veranstaltung erinnern und davon bis zu dem 20. Verwaltungsgerichtstag zehren können werden, und bietet darüber hinaus auch allen Lesern ein weitgespanntes Panorama derzeitiger Fragen und Lösungsmöglichkeiten des Verwaltungsrechts und Verwaltungsgerichtsrechts.
Innsbruck Gerhard Köbler