Pfennig, Gerhard, Kunst, Markt und Recht.

Einführung in das Recht des Kunstschaffens und der Nutzung von Kunstwerken, 4. Aufl. MUR-Verlag, Passau 2019. 260 S. Angezeigt von Albrecht Götz von Olenhusen. ZIER 10 (2020) 89. IT

„Jeder Mensch ist ein Künstler“. Die gesellschaftspolitische Utopie des Künstlers Beuys war eine Provokation. Gerhard Pfennig, lange Vorstand der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST und heute als praktizierender Jurist in Bonn und Berlin Sprecher der „Initiative Urheberrecht“ auch rechtspolitisch wirkend, verweist mit knappen Strichen auf die von Mühsal vorangetriebene Geschichte des Urheberrechts von den Anfängen bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Was diese Historie als stürmische Entwicklung, der Technik geschuldet, jüngst und in den letzten Jahren vorangetrieben hat, könnte in der Tat als Kampf um die Beteiligung am „Content“, um die angemessene Honorierung neuer Verwertungsformen, an großen Plattform-Erträgen gedeutet werden. Die europäisch herangereifte „Digitale Agenda“ von 2015 mündete ein in den Entwurf einer Richtlinie „EU COM (2016) 596 final“ zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Im Mai 1919 beglückten Schöpfer und alle „Werkmittler“ sodann zwei einschlägige Richtlinien, Online-Verbreitungen eingeschlossen. Bis 2021 harrt ein jeglicher nunmehr der nationalen Umsetzung, vielleicht auf neuartige Umsätze. Der Verfasser geht auf die sog. DRM-Richtlinie mit ihren Bezügen zum Kunstrecht ein. Die Richtlinie erleichtert digitale Speicherung geschützter Werke. In Deutschland ist inzwischen die Richtlinie für Verwertungsgesellschaften in das inländische Recht umgesetzt worden, das Urhebervertragsrecht 2016 wurde minimal reformiert, der Zugang von Bildung und Wissenschaft zu geschützten Werken erheblich erleichtert. Das umstrittene „Kulturgutschutzgesetz“ mit Exportbeschränkungen setzt zu Regulierungen an, die Pfennig in einem neuen Kapitel aufgreift, überdies den neuen europäischen Datenschutz von 2018. Von der Produktion bis zur Verwertung von allen denkbaren Kunstformen wird der im allgemeinen in der Kunst der Paragraphen weniger geschulte Anhänger der einschlägigen Berufszweige hier ein sachkundiges, schnell erweitertes Vademecum, bis hinauf in das Netz reichend, finden. Die Geheimnisse rechtsfreier und mit allzuviel Recht angefüllter Räume werden allen Unkundigen enthüllt. Die Kunst findet ihre Erhellung selbst bei Datenbanken, Thumbnails, User Generated Content und Remix bis in die nicht nur verbalen Untiefen von Downloads oder gar Geoblocking. Selbst der arme Spitzweg'sche Poet kann sich nun im Wunderwald der Gelehrsamkeit seinen Weg selbständig bahnen. Wären Nachweise der Judikate umfänglicher aufgenommen, könnte das opus fast als veritabler Experten-Kommentar für Analphabeten in dem Kunstrecht gelten. Wer das lichtreiche Forum unserer Gerichte nicht scheut, wird zum guten Schluss reichhaltig belehrt, wie man sogar fremde und falsche Kunst in gutem Glauben rechtmäßig erwirbt oder womöglich umstandslos ersitzt. Ein Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz und ein Stichwortverzeichnis bilden eine willkommene Ergänzung des auch für den europäischen Rechtslaien ungemein verständlich formulierten Werkes.

 

Düsseldorf                                                     Albrecht Götz von Olenhusen