Andres, Hannah, Karl Peters (1904-1998) –

Verantwortung und Anspruch eines Juristen. Lang, Berlin 2021. 467 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Die vorliegende Arbeit ist die von Christian Saar angeregte und in dem Juni 2020 von der juristischen Fakultät der Universität Potsdam angenommene Dissertation der in Potsdam 1988 geborenen, von 2007 bis 2012 an der Humboldt-Universität zu Berlin in Rechtswissenschaft ausgebildeten, nach der ersten juristischen Staatsprüfung 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Verwaltungsrecht, insbesondere Regulierungsrecht und Infrastrukturrecht in Potsdam beschäftigten und nach der zweiten juristischen Staatsprüfung seit 2020 als juristische Referentin in dem Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg tätigen Verfasserin. Sie zeichnet Leben und Wirkendes Strafrechtswissenschaftlers Karl Peters nach, der seit 1932 als Staatsanwalt amtierte und 1942 an der Universität Greifswald zu einem ordentlichen Professor ernannt wurde, der 1946 nach Münster und 1962 nach Tübingen wechselte. Dort wurde er nach erfolgreichem Wirken in dem Strafprozessrecht, dem Strafvollzugsrecht, dem Jugendstrafrecht sowie den angrenzenden Fächern der Kriminologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und Pädagogik 1972 emeritiert.

 

Gegliedert ist die Untersuchung nach einem kurzen Vorwort und einem Abkürzungsverzeichnis in drei Teile. Sie betreffen nach einer Einleitung über Forschungsstand, Untersuchungsziel, Vorgehensweise, Quellenlage und Methodik eine Lebensbeschreibung von dem familiären Hintergrund – in dessen Rahmen der Bruder Hans Peters als „politischer Professor“ besonders genannt wird -, den Jugendjahren bis 1922, der Juristenausbildung in Königsberg, Münster, Leipzig und Münster in der Zeit der Republik von Weimar und den ersten Berufsjahren von 1929 bis 1932 über den beruflichen Werdegang während der nationalsozialistisch geprägten Zeit und den Jahren 1945/1946 bis zu dem „Ruhestand“, das davon getrennte Wirken nach 1945 und zusammenfassende Betrachtungen. Anhänge über die (75) Doktoranden und die beiden Habilitanden Jürgen Baumann und Klaus Tiedemann, eine Bibliographie (mit der von Josef Lukas betreuten Dissertation über Wesen und Stellung der neben dem Volkshause stehenden Kammern im parlamentarischen Mehrkammersystem und der in Köln 1931 unter Albert Coenders angenommenen Habilitationsschrift über die kriminalpolitische Stellung des Strafrichters bei der Bestimmung der Strafrechtsfolge, ein Quellenverzeichnis und ein Literaturverzeichnis runden die ansprechende Leistung gelungen ab.

 

In ihrem Ergebnis sieht die Verfasserin Karl Peters durch eine ethisch fundierte, in katholisch-christlichem Humanismus wurzelnde Lebenshaltung ausgezeichnet, betont aber auch das Glück in zeitlicher Hinsicht, das darin bestand, dass die Grundlagen für eine Tätigkeit in der Strafjustizpflege und an der Universität bereits vor der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten gelegt waren. Ein Vergleich der Schriften vor 1945 und danach zeigt, dass sich Peters‘ Grundeinsichten nicht veränderten, indem sein Ansatz vor 1945 von einem dem Zeitgeist entsprechenden kollektivistischen Gemeinschaftsdenken und nach 1945 ebenfalls von einem gemeinwohlorientierten, dem Solidaritätsprinzip verpflichteten Denken geprägt war. In dem Entnazifizierungsverfahren wurde er als entlastet eingestuft, in seinem gesamten Leben war er unermüdlich bestrebt, Gerechtigkeit und Wahrheit in dem Dienste des Einzelnen zu verwirklichen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler