Söllner, Alfred/Baldus, Christian, Römisches Recht.

Jedermann-Verlag, Heidelberg 2022. 305 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 12 (2022) 00. IT

Alfred Söllner wurde als Sohn eines des Berufs wegen aus Niederbayern an den Main gekommenen Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens Binding 1930 in Frankfurt am Main geboren, wo er nach Auswirkungen seiner Lebenszeitgeschichte 1950 das Studium der Rechtswissenschaft begann und nach der ersten juristischen Staatsprüfung (1954) 1958 mit der von Helmut Coing angeregten Dissertation über die causa im Kondiktionen- und Vertragsrecht des Mittelalters wissenschaftlich abschloss. Weil für die Fortsetzung seiner akademischen Laufbahn zu diesem Zeitpunkt an dem römischrechtlichen Institut seines Doktorvaters keine Stelle frei war, wurde er wissenschaftlicher Assistent Helmut Iseles an dem Institut für Arbeitsrecht und habilitierte sich 1966 über einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, woraufhin er noch in dem gleichen Jahr für Dieter Medicus für die Fächer Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an die Universität Kiel berufen wurde. 1969 legte er eine zweite Habilitationsschrift zur Vorgeschichte und Funktion der actio rei uxoriae und gleichzeitig ein Lehrbuch Arbeitsrecht vor, das nach einem Verlagswechsel in Grundriss des Arbeitsrechts umbenannt wurde und von der 13. Auflage an durch Raimund Waltermann bis zu der gegenwärtigen 20. Auflage und voraussichtlich auch darüber hinaus fortgeführt wird.

 

Dem folgte nach Alfred Söllners Wechsel von der Ostsee an die heimatnahe Universität Gießen (1970) 1971 das Lehrbuch Römische Rechtsgeschichte, das nach einem Verlagswechsel als Einführung in die römische Rechtsgeschichte 1980 in zweiter Auflage und 1996 in fünfter Auflage erschien. Nach abgelehnten Rufen nach Göttingen und Frankfurt wurde sein Verfasser 1987 auf Vorschlag der CDU Richter des Bundesverfassungsgerichts, dessen Erstem Senat er bis 1995 angehörte. 1997 wurde er emeritiert.

 

Siebzehn Jahre nach seinem viel zu frühen Tode erscheint nach einem weiteren Verlagswechsel das Werk unter dem Titel Römisches Recht in der sechsten von Christian Baldus in Heidelberg betreuten Auflage. Auch sie will nach dem Vorwort nicht mehr sein als eine zeitgemäße Einführung für Anfangssemester und sonstige Interessierte. Dementsprechend unternimmt sie einen Balanceakt zwischen Erhaltung von Gedanke, Struktur und Stil auf der einen Seite sowie sachkundiger Anpassung an neue Forschungsergebnisse und veränderte didaktische Realitäten auf der anderen Seite.

 

Gegliedert ist die Neuauflage nach den beiden Vorworten der fünften und der sechsten Auflage in insgesamt sechs Teile mit 28 Abschnitten. Sie betreffen nach Ausgangspunkten (römische Rechtsgeschichte heute, Gegenstand der Darstellung, ein Gesetzbuch als Geschichtsbuch – Die justinianische Kompilation, Literatur zum römischen Recht) die Frühgeschichte des römischen Rechtes, das Recht der republikanischen Zeit – Grundlagen – Das Recht der republikanischen Zeit und seine Ausstrahlungen auf die Klassik, das klassische Recht und die nachklassischen Entwicklungen sowie einen Epilog über das Schicksal der Kompilation bis zu römischen Recht in Deutschland und Europa nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und eine erklärende Schlussbemerkung zu der Neufassung. Ein Verzeichnis der in der Literatur zu dem römischen Recht gebräuchlichen Abkürzungen, eine Zeittafel, ein Exegeseschema, Hinweise zu dem Gebrauch der Register, ein Quellenregister, ein Personenregister und Ortsnamenregister, ein Sachregister und Literaturhinweise runden das Werk so benutzerfreundlich ab, dass es hoffentlich den in dem neuen Verlagsnamen angesprochenen Interessentenkreis so umfassend erreicht, wie sich dies Bearbeiter, Mitarbeiter und Mäzenaten in dankbarer Erinnerung an Alfred Söllner und seinen unermüdlichen, auf geschichtlicher Erfahrung beruhenden Einsatz für Ausgleich, Recht und Gerechtigkeit wünschen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler