Regesten Kaiser Friedrichs III.
I Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314-1347), nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. von Acht, Peter/Menzel, Michael (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 7: Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken Ober- und Niederbayerns, bearb. v. Menzel, Michael. Böhlau, Köln 2004. XXXIV, 373 S.
II Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 18: Die Urkunden und Briefe des österreichischen Staatsarchivs in Wien, Abt. Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Allgemeine Urkundenreihe, Familienurkunden und Abschriftensammlungen (1458-1463), bearb. v. Dünnebeil, Sonja/Herold, Paul nach Vorarbeiten v. Holzner-Tobisch, Kornelia. Böhlau, Wien 2004, 313 S. – Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 19: Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken der Stadt Nürnberg, Teil 2 1450-1455, bearb. v. Rübsamen, Dieter. Böhlau, Wien 2004. 299 S.
Die beiden hier in neuen Lieferungen vorzustellenden Regestenreihen zu Ludwig dem Bayern und Friedrich III., jeweils im Rahmen einer Unterreihe zu der von Johann Friedrich Böhmer begründeten Reihe der „Regesta Imperii“, führen zwei parallele Gemeinschaftsprojekte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz fort, die in dieser Zeitschrift schon mehrfach vorgestellt bzw. kommentiert wurden (ZRG 118, S. 551f.; 119, S. 563ff.; 120, S. 596ff.; 121, S. 646); auf diese Rezensionen sei deshalb zunächst verwiesen. Auch wenn ein Teil der Regesten – bisher Bände 1 bis 10 der Friedrich-Regesten – inzwischen auf CD-ROM vorliegt und die sukzessive Digitalisierung der weiteren Bände geplant ist, behalten die in Papierform erschienenen ihren großen Wert: Die fondsweise Suche nach Urkunden eröffnet einen gezielten Zugriff zu Zusammenhängen, die durch eine rein chronologische Reihung verloren zu gehen droht, auch wenn die digitalisierte Aufarbeitung das gezielte Suchen mithilfe von einzelnen Suchbegriffen ermöglicht. In der folgenden Rezension soll auf die schon mehrfach angesprochene Regestentechnik nicht mehr eingegangen werden; sie hat sich jedenfalls bewährt und bietet auch dem Rechtshistoriker eine so große Informationsdichte, dass sich in vielen Fällen der Rückgriff auf die Originale bzw. die den Regesten zugrundeliegenden Urkundentexte erübrigt.
Die erst ab 1991, zehn Jahre nach dem Publikationsbeginn des parallelen Friedrichprojekts, publizierte Reihe der Ludwigurkunden, ist mit dem hier vorliegenden, 725 Regestennummern umfassenden Heft ein gutes Stück weitergekommen. Erfasst wurden 42 staatliche, kommunale, kirchliche und private Archive aus denjenigen beiden bayerischen Landesteilen, die zum Kern des wittelsbachischen Herrschaftsgebiets zählten. Von den dort aufgefundenen Archivfonds waren das bischöfliche Ordinariatsarchiv in Eichstätt, das Ingolstädter Stadtarchiv, das Jetzendorfer Schlossarchiv der Freiherren von Freiberg, das Stadtarchiv Landsberg am Lech, das Stadtarchiv ebenso wie das Staatsarchiv in Landshut, das Archiv des Erzbistums München und Freising, die Bayerische Staatsbibliothek in München, das Stadtarchiv ebenso wie das Staatsarchiv in München, auch die dortige Universitätsbibliothek und schließlich das Archiv des Bistums Passau am ertragreichsten. Der Bearbeiter gibt einleitend einen Überblick über die Überlieferungssituation und die Bestände-Aufarbeitung. Es fällt auf, dass mehr als zwei Drittel der erfassten Überlieferungen in Archiven außerhalb Ober- und Niederbayerns besser überliefert sind und deshalb in vorliegendem Verzeichnis mit Kurzregesten wiedergegeben werden konnten. Nur 21 % sind am besten in den beiden bayerischen Landesteilen überliefert, und weitere 8 % der Regesten sind als Deperdita nur mittelbar erschlossen worden. Diesen bisher so nicht bekannten Deperdita sind weitere 3 % der noch überlieferten Urkunden hinzuzurechnen, die in der Forschungsliteratur bislang völlig unbekannt waren.
Sehr hilfreich ist es, dass der Bearbeiter den in den Urkunden erfassten historischen Raum und die landesherrliche Politik des Kaisers in Ober- und Niederbayern in einem knappen Überblick und unter Verweis auf die jeweiligen Regestennummern vorstellt. Dass er die regestierten Urkunden daneben nach inneren und äußeren Merkmalen vorstellt und zudem die Kanzleigewohnheiten soweit als möglich erschließt, kann für ein solches Regestenwerk schon als selbstverständlich angesehen werden. Bemerkenswert ist an den in diesem Zusammenhang gefundenen Ergebnissen, dass etwa dreiviertel aller bekannten Urkunden deutschsprachig ist, der Gebrauch der lateinischen Sprache also für den erfassten Bereich stark zurückgedrängt worden ist. Die Klassifizierung des Materials nach Urkundengruppen, die der Bearbeiter ebenfalls vornimmt, erscheint von rechtshistorischem Interesse. Allein ein Drittel des Bestands bilden die kaiserlichen Privilegien. Hinzu kommen 20 % an Mandaten, 18 % an Bestätigungen, 10 % an Schenkungen und Übertragungen sowie weitere 10 % an Verpfändungen und Zahlungsregelungen. Der Rest von unter 9 % verteilt sich auf Steuerurkunden, Verträge, Erste Bitten, Landfrieden, Stiftungen und Hofgerichtsurteile. Es fällt auf, dass die Ausübung der Gerichtsbarkeit, auch in Form der Schiedsgerichtsbarkeit, nur recht marginal vertreten ist – wobei zu bedenken ist, dass sich hinter Privilegien und Mandaten zum Teil auch Gerichtsverfahren verbergen können. – Dem im Wesentlichen Orts- und Personennamen erfassenden Register wurde ein Verzeichnis der Empfänger (auch der Empfängergruppen) vorangestellt, über das sich leicht die vorkommenden Provenienzen ermitteln lassen.
Heft 18 der Fridericiana führt die beiden 1999 und 2001 erschienen Hefte 12 und 13 der Reihe, die die Wiener Urkunden der Jahre 1440 bis 1457 erfasst hatten, zeitlich fort. Mit den hier publizierten 348 Regesten sind aus den ersten 23 Regierungsjahren des Kaisers etwas über 1.100 Schriftstücke aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv ermittelt worden, sicher bei Weitem noch nicht die Hälfte derer, die heute in den dortigen Beständen im Original oder abschriftlich überliefert werden. Über 80 % des erfassten Materials konnte in vollem Text ermittelt werden. Einen Höhepunkt der Urkundenproduktion stellt ausweislich dieser Überlieferung das Jahr 1458 dar, während sich die übrigen Jahre im auch für die Vorjahre schon beobachteten Durchschnitt bewegen. Die Bearbeiterin gibt über die Situation der Überlieferung, der Urkunden selbst und auch der inserierten Reverse, daneben über die Besiegelung und die Kanzleiunterfertigungen ebenso wie die Registraturvermerke, recht ausführlich Auskunft. So können anderweitige Untersuchungen, wie sie vor allem von Paul Joachim Heinig angestellt wurden, mit weiteren Quellenbelegen unterfüttert werden. Aber auch zum Inhalt der regestierten Texte bezieht die Bearbeiterin detailliert Stellung. Aus ihren Ausführungen ergibt sich, dass ein wesentlicher Teil der Urkunden den Auseinandersetzungen Friedrichs mit seinem Bruder Albrecht VI. um die Vorherrschaft in Österreich gewidmet ist. Daneben geht es um Einungen und Verträge mit Erzbischof Sigmund von Salzburg, mit Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut, mit Georg Podiebrad und Mathias Corvinus. Nur 20 % der Regesten betreffen ausgesprochene Reichsangelegenheiten. – Das ausführliche Register am Ende des Bandes verhilft zu einer besseren Erschließung der Regestentexte, auch wenn es den an Institutionen und Sachkomplexen interessierten Rechtshistoriker etwas im Stich lässt.
Heft 19 der Reihe führt den im Jahre 2000 erschienen ersten Nürnberg-Band, der die Jahre 1440 bis 1449 erfasste, für weitere sich anschließenden sechs Jahre fort. Für diese relativ kurze Zeitspanne konnten allein 578 Regesten erarbeitet werden. Auffallend ist, dass der schon nach dem ersten Nürnberg-Heft konstatierte hohe Deperdita-Anteil von 32 % nun auf die Hälfte des gesamten Materials anstieg. Hierbei spielt eine Rolle, dass aus den in großer Anzahl erfassten gerichtsrelevanten Urkunden wie Ladungen, Inhibitionen, Kommissionen und Urteilen sehr häufig auf verlorenes Material geschlossen werden konnte. Hinzu kommt, dass das Briefeingangsregister des Nürnberger Rats für die fünfziger Jahre eine Quelle bietet, die die Kenntnis von kaiserlichen Urkunden verschafft, nicht aber deren Texte bekannt macht. Der gegenüber den Vorjahren stark angestiegene Schriftverkehr hängt eng mit den Folgen des süddeutschen Städtekriegs zwischen Markgraf Albrecht von Brandenburg und einer Fürsten- und Adelskoalition einerseits und den oberdeutschen Reichsstädten, vor allem Nürnbergs, andererseits zusammen. Hier standen Fehdeansagen, Vorladungen, Terminierungen, Gesandtenkorrespondenzen in einem bisher nicht gekannten Umfang an. Das für die Jahre 1449 bis 1457 geführte Briefeingangsregister des Nürnberger Rats, das der Bearbeiter bereits 1997 ediert hatte, dürfte diesem dichter werdenden Schriftverkehr seine Entstehung verdanken. Allein 120 Stücke kaiserlicher Herkunft sind allein oder überwiegend in diesem Register erfasst und weisen auf eine Quellengruppe hin, die ansonsten nur schwer fassbar und kaum überliefert ist: Einfache Schreiben, die sich mit „Alltagsproblemen“ beschäftigen, aber selten gewichtigere Rechtsinhalte aufweisen. – Im übrigen bilden die Gerichtssachen – darunter zehn Kammergerichtsurteile - mit etwa einem Drittel des Bestands den größten Teil der erfassten Nürnberger Überlieferung. Hinzu kommen die Gratialsachen (Privilegien und Belehnungen) mit 15 % und die Reichssachen (Rundschreiben) mit 12 %. Der Rest ist konkreten Sachgruppen kaum eindeutig zuzuordnen. – Das Register orientiert sich in Aufbau und Inhalt an den Indices der Vorbände, ist wie gewohnt zuverlässig, wobei Sachkomplexe lediglich als Unterstichworte zu Ortsangaben auftauchen.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg