O’Sullivan, Carolin, Die Ahndung
KöblerOsullivan20051025 Nr. 11334 ZRG GA 123 (2006) 38
O’Sullivan, Carolin, Die Ahndung von Rechtsbrüchen der Seeleute im mittelalterlichen hamburgischen und hansischen Seerecht (1301-1482) (= Rechtshistorische Reihe 305). Lang, Frankfurt am Main 2005. LVIII, 458 S.
Die Arbeit ist die im Wintersemester 2003/2004 in Hamburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Betreut wurde sie von Götz Landwehr. Bei ihm war Carolin O’Sullivan zwischen erster und zweiter Staatsprüfung auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.
Gegliedert ist die umfassende Untersuchung in fünf Teile, von denen der erste Teil ganz kurz in das Thema einführt, knapp den Gang der Darstellung beschreibt und danach die Entwicklung der Seeschifffahrt und die Entwicklung seerechtlicher Normen darlegt. Teil 2 durchforscht die sanktionsrechtlichen Normen des hamburgischen Schiprechts von 1301, Teil 3 die sanktionsrechtlichen Normen in dem ältesten seerechtlichen Hanserezess von 1378 und Teil 4 die Sanktionierung seemännischen Verhaltens nach der hansischen Schifferordnung von 1482. Teil 5 fasst die Ergebnisse zusammen.
Inhaltlich geht es etwa um ungenehmigte Bordabwesenheit, Entlaufen, Meuterei oder sonstige erwiesene Pflichtverletzungen. Als Sanktionen kann die Verfasserin dabei Bußzahlung, Schadensersatz, Beendigung des Heuerverhältnisses, Anheuerungsverbot, Todesstrafe, Stäupung, Freiheitsstrafe und Bestrafung nach Gelegenheit und Beschaffenheit der Tat feststellen. Allgemeine Tendenzen während der Untersuchungszeit sind Zunahme und Ausdifferenzierung der sanktionierten Tatbestände, zunehmende Ausdifferenzierung bei den Rechtsfolgen und Verschärfung der Sanktionen sowie Kriminalisierung der Verfehlungen, wofür sie einerseits die Zunahme des Insubordinationsverhaltens der Seeleute und andererseits die größere Bedeutung der Seestädte und der Hanse für besonders beachtlich hält.
Insgesamt kommt die Verfasserin in ausführlichen Darlegungen zu überzeugenden Ergebnissen. Auf sie wird bei jeder Betrachtung von Rechtsbrüchen von Seeleuten künftig zurückzugreifen sein. Im Anhang bietet sie eine Übersicht der Sanktionsnormen mit gleichen oder ähnlichen Lebenssachverhalten in den (9) Hanserezessen von 1378 bis 1482 und eine Übersicht über das Fortwirken der Sanktionsnormen aus der hansischen Schifferordnung von 1482 im alten hanseatischen Recht von 1591 und im hansischen Seerecht von 1614.
Innsbruck Gerhard Köbler