Verfassungsdenker. Deutschland und Österreich
Verfassungsdenker. Deutschland und Österreich 1870-1970, hg. v. Lehnert, Detlef (= Historische Demokratieforschung 11). Metropol, Berlin 2017. 360 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die seit dem 14. Jahrhundert belegte Verfassung hat erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts grundsätzliche rechtliche Bedeutung erlangt, nachdem in Virginia in Nordamerika die Bill of Rights zu einer besonderen Form gefunden hatte. Seitdem sind formelle Verfassungen nahezu eine Selbverständlichkeit für jeden Staat geworden. Seit dieser Zeit hat dementsprechend das Denken in, von und über Verfassung besonderes Gewicht, sodass sich die Kategorie der Verfassungsdenker unterschiedlicher Herkunft bilden lässt.
Mit ihr beschäftigt sich der vorliegende, mit Abbildungen Hans Kelsens (Bundesverfassungsgesetz Österreichs 1920), Carl Schmitts (Verfassungslehre) und Wolfgang Abendroths (Kampf um Verfassungspositionen) geschmückte Band elf der von dem 1955 geborenen, für Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin tätigen Herausgeber ebenfalls herausgegebenen Gesamtreihe für historische Demokratieforschung. Er enthält insgesamt dreizehn Beiträge. Diese sind nach einer einführenden interdisziplinären Annäherung des Herausgebers in drei Teile gegliedert. Diese reichen chronologisch von dem Kaiserreich bis zu der Republik sowie von der Weimarer und ersten Republik bis zur Nachkriegsperiode und bis zu den Verfassungslehren der Nachkriegsdekaden mit ideenhistorischen und realhistorischen Rückblenden.
Den Beginn bildet dabei Ewald Grothes Untersuchung von Otto Hintzes Staatenbildung und Verfassungsentwicklung. Danach werden Otto von Gierke, Hugo Preuß, Robert Redslob, Leo Wittmayer, Heinrich Neisser, Adolf Julius Merkls, Willibalt Apelt, Hans Nawiasky, Carl Schmitt, Lassalle, Kelsen und Karl Loewenstein sowie Wolfgang Abendroth betrachtet. Den Beschluss des vielfältige Einsichten bietenden Sammelbands bildet ein Verzeichnis der dreizehn beteiligten Autoren und Autorinnen, während ein wohl hilfreiches Sachregister für entbehrlich gehalten wurde.
Innsbruck Gerhard Köbler