Ammerer, Gerhard/Brandhuber, Christoph, Schwert und Galgen.
Dass ein Mensch einen anderen Menschen tötete, geschah, auch wenn unter Tieren gleicher Art vergleichbare Ereignisse selten zu sein scheinen, wohl schon verhältnismäßig früh in der Gesamtgeschichte des Menschen. Zeugnisse hierfür sind für die schriftlose Zeit freilich ebenso wenig zu erwarten wie für die Tötung eines Menschen durch eine größere Gruppe von Menschen als Vorläufern des Staates. Bereits die ältesten überlieferten Rechtsquellen wie etwa der 1948 entdeckte Codex Urnammu von etwa 2100 v. Chr. kennen dann jedoch Bestimmungen über Mord, Raub, falsche Anschuldigung, Vergewaltigung, Hexerei, Körperverletzung oder Wasserdiebstahl, die nach modernem Verständnis Strafen der Allgemeinheit gegenüber dem Täter nach sich ziehen konnten.
Das vorliegende, von zwei als außerordentlicher Professor bzw. Leiter des Universitätsarchivs ausgewiesenen Sachkennern verfasste Werk über die Geschichte der Todesstrafe in Salzburg kann demgegenüber von einer viel besseren Quellenlage ausgehen. Es gliedert sich nach einem Vorwort und einer Einleitung in insgesamt sieben Abschnitte. Sie betreffen einen allgemeinen Überblick über Strafrecht und Todesstrafe in Salzburg, der mit dem Stadtrecht von 1368 einsetzt, die Richtstätte, die Abläufe, Formen und Riten von der Gefangennahme bis zu der Hinrichtung, die Hinrichtung, den Scharfrichter, das neunzehnte Jahrhundert mit einem neuen Gesetz und neuen Formen der öffentlichen Kommunikation und neuen wissenschaftlichen Methoden und das 20. Jahrhundert mit der Todesstrafe zwischen Aufhebung und Wiedereinführung, an welche die Verfasser einen Anhang mit Endnoten, Abkürzungen, Literatur, Bildnachweis, Impressum und Danksagung anschließen.
Von den Rechtsquellen her kommt für diese Darlegung der peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 sowie den späteren Strafrechtskodifikationen besonderes Gewicht zu. Detailliert schildern die Verfasser die Hinrichtung durch Schwert, Fallbeil, Galgen, Scheiterhaufen, Erdrosseln an einem Pfahl, Rädern und Vierteilen, wobei sie zusätzlich auf außerordentliche Zeiten und außergewöhnliche Hinrichtungen aufmerksam machen. Die letzte Salzburger Hinrichtung erfolgte an dem 22. November 1949, betraf den staatenlosen Ukrainer Josef Sopko und die Ermordung der dreiunddreißigjährigen Lehrersgattin Magdalena Uminsky und wurde zwischen 6 Uhr 30 und 6 Uhr 45 in Anwesenheit der drei Richter, des Staatsanwalts, des Schriftführers, des Gerichtsarzts, des Rechtsanwalts und des Geistlichen „ohne besondere Vorkommnisse“ ausgeführt – möge neben dem Galgen auch das Schwert als Instrument der Todesstrafe in Salzburg für alle Zeit erledigt sein.
Innsbruck Gerhard Köbler