Lex Baiwariorum,
KöblerLexbaiwariorum20000720 Nr. 10142 ZRG 118 (2001)
Lex Baiwariorum, hg. v. Schwind, Ernst von (= Monumenta Germaniae Historica, Leges nationum Germanicarum 5, 2). Hahn, Hannover (1926, Neudruck) 1997 VII, 177-492 S.
Die Volksrechte der frühmittelalterlichen Völkerschaften germanischer Herkunft sind innerhalb der Monumenta Germaniae Historica an hervorragender Stelle ediert, wobei der älteren Folioserie bereits seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert eine Quartserie folgte, welche trotz zahlreicher hervorragender Forschungsleistungen auch am Ende des 20. Jahrhunderts noch eine Reihe bedeutsamer Lücken aufweist (Breviarium Alarici, Lex Romana Raetica Curiensis, Leges Saxonum, Thuringorum, Frisionum, Chamavorum und Leges Langobardorum). Ihre baldige Schließung ist mit dem Schwund ausgezeichneter Lateinkenntnisse, der damit verbundenen Verlagerung des rechtsgeschichtlichen Interesses auf die jüngere, nationalsprachige Vergangenheit und der gleichzeitigen Steigerung der wissenschaftlichen Ansprüche an Quelleneditionen fraglich geworden. Auch die geplante neue Ausgabe der 1926 von Ernst von Schwind edierten Lex Baiwariorum ist offensichtlich derzeit nicht absehbar. Da die bisherige Edition vergriffen ist, ist die Öffentlichkeit den Monumenta Germaniae Historica und dem Verlag deshalb schon zu großem Dank dafür verpflichtet, dass sie einen unveränderten Nachdruck der Ausgabe von 1926 vorgelegt haben.
Innsbruck Gerhard Köbler