Das Bundesverfassungsgericht.

* Geschichte - Aufgabe - Rechtsprechung, hg. v. Limbach, Jutta. C. F. Müller, Heidelberg, 2000. Besprochen von Rudolf Wassermann. ZRG GA 118 (2001)

WassermannDasbundesverfassungsgericht20000914 Nr. 10185 ZRG 118 (2001)

 

 

Das Bundesverfassungsgericht. Geschichte – Aufgabe - Rechtsprechung, hg. v. Limbach, Jutta. C. F. Müller, Heidelberg, 2000. 92 S.

Die Broschüre fällt unter die Kategorie moderner, durchgestylter und reich illustrierter Public Relations-Schriften, deren Wirkung nicht zuletzt durch das ansprechende Design bestimmt wird. Geboten werden Informationen über Geschichte, Stellung und Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, das sich zugleich als höchstes deutsches Gericht und als Verfassungsorgan begreift. Für die bei aller Kürze zuverlässigen Texte ist Stephan Detjen verantwortlich, ein sachkundiger Journalist, für die graphische Gestaltung Verona Frensch und Karen Frisch. In einem Eigenbeitrag macht sich die Präsidentin Jutta Limbach Gedanken über den tieferen Sinn der Formel „Im Namen des Volkes“. Vizepräsident Hans-Jürgen Papier erläutert kurz und knapp den Doppelstatus des Bundesverfassungsgerichts. Rolf Lamprecht widmet sich dem dissenting vote, das allerdings nicht mehr eine Besonderheit des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch in der Landesverfassungsgerichtsbarkeit üblich ist.

Die Entwicklung der Rechtsprechung, die Detjen eingehend schildert (unter dem leider etwas mißverständlichen, auf das Institut der Verfassungsbeschwerden zielenden Titel „Ein Gericht der Bürger“), wird durch die Beiträge zweier 1999 ausgeschiedener Richter ergänzt. Dieter Grimm erläutert und verteidigt die oft umstrittene Rechtsprechung zu den Grundrechten, Paul Kirchhof untersucht das Verhältnis von Kontinuität und Erneuerung in der Verfassungsrechtsprechung, die er als gedankliche Begegnung mit der Sprech- und Sichtweise der Beteiligten und den sprachlichen Vorgaben des Gesetzes versteht.

In dem an sich gelungenen Kapitel Detjens über die Akzeptanz der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hätte man sich eine ausführlichere Erörterung jener Erscheinung gewünscht, die vor allen anderen das Ansehen des Gerichts schmälert, nämlich der politischen Kungeleien bei der Richterberufung. Darauf, daß sich die Verfahren trotz der enormen Unterstützung der Mitglieder des Gerichts durch eine Vielzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitern oft über viele Jahre hinziehen, wird allerdings in dem Beitrag „Karlsruher Arbeitsalltag“ hingewiesen.

Die den Abschluß der Publikation bildende Sammlung von Porträtfotos aller Richterinnen und Richter, die dem Gericht jemals angehört haben, läßt erkennen, wie unbekannt die meisten seiner Mitglieder geblieben sind. Man vermißt eine Aufschlüsselung, die deutlich macht, welchen Beruf sie vor ihrer Wahl ausgeübt haben. Das gehört zur Transparenz, der die ansonsten recht gelungene Publikationen dienen will.

Goslar                                                                                                            Rudolf Wassermann