Günther, Sebastian, Friedrich Carl von Savigny als Grundherr

* (= Rechtshistorische Reihe 227). Lang, Frankfurt am Main 2000. 248 S. Besprochen von Wilhelm A. Eckhardt. ZRG GA 119 (2002)

EckhardtGünther20010130 ZRG 119 (2002) 52

 

 

Günther, Sebastian, Friedrich Carl von Savigny als Grundherr (= Rechtshistorische Reihe 227). Lang, Frankfurt am Main 2000. 248 S.

 

Savigny hat seine Güter, vor allem den ererbten Hof Trages bei Hanau, zwar nicht selbst bewirtschaftet, sondern bewirtschaften lassen, hat sich aber zeitweise auch mit landwirtschaftlichen Fragen beschäftigt, wie sich aus seinem Briefwechsel mit Pfarrer Bang ergibt (S. 36ff.). Wenn er auch nur kurze Zeit seines Lebens auf Trages verbracht hat, vor allem im ersten Jahr seiner am 17. April 1804 (nicht 1803, so Günther S. 34) in Meerholz geschlossenen Ehe[1] mit Gunda Brentano, der Schwester von Bettine und Clemens, so ist Trages doch eng mit ihm verbunden. Nicht nur wegen Bettines anschaulichen Berichten über Kissenschlachten in Savignys Schlafzimmer und über ihres Bruders Clemens Bemalung der Wände "mit abenteuerlichen Figuren"[2], die ich im Mai 1997 in Trages noch gesehen habe, sondern auch, weil Savigny in Trages beerdigt wurde; und es ist schon ein besonderes Gefühl, dort in der Grabkapelle an seinem Sarg zu stehen.

Die Geschichte der Savignyschen Güter verdient also Interesse. Und der Autor ist sie auf einer breiten Quellengrundlage angegangen. Aber leider kann er die Quellen nicht lesen. Hier ein paar Beispiele.

S. 50f. teilt Günther 10 sogenannte Quaestiones mit, die der Vasall vor Neuvergabe des Lehens beantworten mußte, und zwar nach zwei Quellen: einer Liste der Lehens Fragen im Staatsarchiv Marburg, Bestand 86 Nr. 32430, und den Rubren zu Lehens Praestanda ebenda, Bestand 81 B 1 Rubr. 280 Nr. 6, deren angebliche Schreibfehler er laut Anm. 189 berichtigt hat. Das sieht dann so aus: Liste hat zu 1 den ältesten und jüngsten Lehenbrief in originali oder copia vidimata zu produciren?, Rubrum lautet Quaestio prima den ältesten und jüngsten Lehen Brieff in copia zu produciren?, Günther schreibt: Zunächst war 1. der älteste und der jüngste Lehensbrief in originali und copia vorzulegen. Liste hat zu 3 Authentische Renovation und eigentliches Verzeichnis und Befurchung der Lehenstücke und deren Beschreibung beizubringen?, Rubrum lautet Quaestio tertia eine Authentische renovatur und eigentliche Verzeichnus und Beforchung der Lehenstücker auch deren Beschreibung beyzubringen?, Günther schreibt: 3. eine „authentische revocation (sic) und eigentliches Verzeichnis und Beforchung des Lehenstücks auch deren Beschreibung beizubringen“. Günther vermischt und verändert seine Quellen also nach Belieben.

S. 58 Anm. 242 druckt Günther eine Vollmacht Savignys vom 22. November 1824, ohne anzugeben, daß es sich nicht um die Vollmacht selbst, sondern um eine beglaubigte Abschrift handelt. Am Ende heißt es nicht meines beigedrückten Siegels, sondern ... Familien-Siegels. - S. 86 wird der Auszug eines Schreibens zitiert, der richtig In (nicht Zu) Vollmachts Namen beginnt, in der zweiten Zeile zugleich (nicht sogleich) liest und gegen Ende durch Zeilensprung verstümmelt wurde; vollständig heißt es: Schultheiß und Steinsezzer gebraucht und von beiderseitigen Steinsezzern die gewöhnliche Unterlagen unter die Steine gelegt werden dörfen? - S. 88 liest Günther: so viel er nur seyn kan, diejenigen Arth in dem Brachfeld zwischen dem Taback-flachs und Kohlsamen-Äckern. Es heißt richtig bzw. muß trotz fehlender Trennungsstriche aufgelöst werden: so viel es nur seyn kan, diejenige Orth in dem Brachfeld zwischen dem Taback-, Flachs- und Kohlsamen-Äckern. - S. 146 liest Günther in Zeile 4 fälschlich aber darin zu suchen ist, daß; richtig wäre: eben darin zu suchen, daß. - Im ersten Text auf S. 147 ist zu korrigieren Zeile 3 so hat (nicht sofort) die Gemeinde, Zeile 4 eingefrohren (nicht wie gefrohren). Die ... in Zeile 6 sind wohl als un[ter]thannen aufzulösen.

Nach alledem kann nur dringend empfohlen werden, sich nicht auf Günthers Texte zu verlassen, sondern sie stets an Hand der Quellen zu überprüfen.

 

Marburg                                                                                                          Wilhelm A. Eckhardt

[1]       Vgl. HRG 4, Berlin 1990, Sp. 1314; Barbara Dölemeyer, Gunda Brentano (1780 - 1863) und Friedrich Carl von Savigny (1779 - 1861), in: Bernd Heidenreich (Hrsg.), Geist und Macht: Die Brentanos, Wiesbaden 2000, S. 167.

[2]       Bettine von Arnim, Die Günderode (Insel Taschenbuch 702), Frankfurt am Main 1983, S. 30 und 36.