Die Urkunden und Briefe des Staatsarchivs in Wien
BattenbergDieurkunden20000918 Nr. 10018 ZRG 118 (2001)
Die Urkunden und Briefe des Staatsarchivs in Wien, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Allgemeine Urkundenreihe, Familienurkunden und Abschriftensammlungen (1440 – 1446), bearb. v. Willich, Thomas (= Kommission für die Neubearbeitung der Regesta Imperii der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, Regesten Kaiser Friedrichs III. [1440–1493] nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim, Heft 12). Böhlau, Wien – Weimar – Köln 1999. VIII, 350 S.
Mit der Erfassung der „Fridericiana“ des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien wurde ein Urkundenfonds zur Erschließung in Angriff genommen, der an Reichhaltigkeit alle einschlägigen Archivfonds bei weitem übertrifft. Um ihn einigermaßen zuverlässig erfassen zu können, wurden Teilbestände herausgegriffen, die nacheinander durchgearbeitet und hinsichtlich ihrer Fridericiana nach und nach regestiert werden. Außer den im Titel dieses Werks genannten Beständen stehen noch die - vorerst zurückgestellten - Reichsregister, die kopialen Überlieferungen der Handschriftenbestände und die Aktenpakete der sog. „Fridericiana“ zur Erfassung an. Eine Besonderheit besteht darin, dass sich unter den vorgefundenen Stücken solche der Empfängerüberlieferung wie auch der Ausstellerüberlieferung fanden, was Rückschlüsse auf die Verwaltungspraxis des Habsburgers zuließ.
Der Bearbeiter gibt einleitend ausführlich über die Archiv- und Überlieferungsgeschichte Auskunft, soweit die Kaiserurkunden betroffen sind. Über die Hälfte der Regesten konnte aufgrund orginaler Überlieferung angefertigt werden, während der Rest auf abschriftlichen Dokumenten, auf Eintragungen der Repertorien oder auf erschlossenen Hinweisen, vor allem von Reversen der Urkundenempfänger, beruhen. Wie üblich, werden in der Einleitung außerdem ausführlich kanzlei- und verwaltungsgeschichtliche Fragen diskutiert. Für den Rechtshistoriker bedeutsamer ist die inhaltliche Aufschlüsselung. Es ergibt sich, dass etwa drei Viertel der Regesten landesfürstliche und habsburgisch-familiäre Angelegenheiten erfassen, während die eigentlichen Reichssachen nur etwa einen Viertel der hier überlieferungen Dokumente betreffen. Die Übergänge sind indes fließend, da insbesondere bei der Erteilung von Privilegien sowohl die landesherrlichen als auch die kaiserlichen Legitimationen eine Rolle spielten. Nur wenige Urkunden konnten im Zusammenhang mit Kammergerichtsprozessen und damit im Zusammenhang stehenden Kommissionen ermittelt werden. Prozesse des königlichen Hofgerichts, das noch bis 1451 Bestand hatte, fanden keinen Niederschlag in den vorliegenden Regesten, auch wenn Hofrichter und Hofgericht gelegentlich auftauchen (z. B. Nr. 337 in einer Urkunde über die Besoldung des Hofrichters Burggraf Michael von Magdeburg). Von den landesfürstlichen Urkunden sind besondes die vertraglichen Vereinbarungen, Dokumente betreffend Finanzangelegenheiten, die Privilegienbriefe sowie sonstige Regierungs- und auch Rechtsangelegenheiten zu nenen.
Die Gestaltung des 366 Regesten enthaltenden Bandes folgt dem bewährten Muster der bisherigen Hefte. Einem chronologischen Urkundenverzeichnis mit Daten und Kurzbetreffen folgen die eigentlichen Urkundenbeschreibungen in Form von Vollregesten. Ein Quellen- und Literaturverzeichnis bringt die Einzelnachweise, während ein Register der Orte und Personen, denen in vielen Fällen in Form von Unterstichworten auch Sachbetreffe zugeordnet werden, zu einer besseren Erschließung der Texte verhilft.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg