Rady, Martyn, Die Habsburger.

Aufstieg und Fall einer Weltmacht, aus dem Englischen von Thies, Henning. Rowohlt, Berlin 2021. 624 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. ZIER 11 (2011) 00. IT

Im späten 10. Jahrhundert lebten im elsässischen Oberrheingebiet die frühesten bekannten Vertreter jenes Geschlechts, das wenige Jahrhunderte später ein Weltreich beherrschte, in dem, wie man sagte, die Sonne nie unterging. Die Geschichte von Aufstieg und Fall der Habsburger ist Gegenstand der jüngsten Gesamtdarstellung des in London wirkenden emeritierten Professors für Mitteleuropäische Geschichte Martyn Rady. Die Arbeit skizziert, unterstützt von einem auf fünf Seiten verteilten Stammbaum von Kanzelin/Lanzelin, Graf von Klettgau und Thurgau, verstorben 991, bis Karl I., Kaiser von Österreich, verstorben 1922 (S. 596 – 600), die bedeutenden Herrscherpersönlichkeiten, welche die Dynastie im Laufe ihrer Geschichte hervorgebracht hat, sowie die jeweiligen Leitideen, die sie für den weiteren Ausbau ihrer Hausmacht fruchtbar zu machen verstanden. Es versteht sich von selbst, dass diese geschichtsmächtigen Parameter Veränderungen unterlagen und immer wieder ergänzt, erweitert oder ersetzt werden mussten. Neben herausragenden Leistungen interessieren den Verfasser aber auch die persönlichen Schwächen der Großen, mehr oder weniger bekannte Skurrilitäten und die Korrektur von als Binsenweisheiten tradierten und gehandelten Ansichten, die heute einer genauen historischen Prüfung nicht mehr standhalten.

 

Ihren Aufstieg hätten die Habsburger in erster Linie, frei nach der Schlussszene in Shakespeares „Hamlet“, zunächst dem sogenannten „Fortinbras-Effekt“ zu verdanken: „Wie Fortinbras räumten […] die Habsburger auf, nachdem andere zugrunde gegangen waren. Im 12. und 13. Jahrhundert hatten sie eheliche Verbindungen zu den benachbarten Adelsfamilien in dem gesamten Gebiet geknüpft, das heute zur Schweiz und zum Südwesten Deutschlands gehört. Und als diverse dieser Linien ausstarben, beanspruchten die Habsburger ihre eigenen ‚alten Rechte‘“ und erwarben die verwaisten Lenzburger, Pfullendorfer, Homburger, Zähringer und Kyburger Ländereien (S. 38f.). Sie selbst hingegen seien „Überlebenskünstler“ gewesen, die „zuverlässig männliche Erben (produzierten)“ (S. 40) und sich auf diese Weise in späteren Jahrhunderten beispielsweise Spanien, Böhmen oder Ungarn einverleiben konnten. Rudolf I., der erste in das Amt des deutschen Königs gewählte Habsburger, sei denn kein armer Graf mehr gewesen, wie in der Literatur so gerne kolportiert wird, sondern als listiger und erfahrener „Kämpfer und Räuber“ bereits „der größte Territorialherr in Schwaben“ und bei der Königswahl „nicht […] Außenseiter, sondern […] eine Art ‚Kontinuitäts-Kandidat‘“ (S. 46f.). Seine in kriegerischer Auseinandersetzung mit König Ottokar II. von Böhmen erreichte „Einverleibung der österreichischen Erblande […] versetzte das Haus Habsburg in die Lage, das Heilige Römische Reich umzugestalten [und] gab den Habsburgern die Möglichkeit, Privatressourcen in öffentliche Macht umzuwandeln“ (S. 55).

 

Nach einer Phase des Machtverlusts gelang es in den 1350er-Jahren dem jungen Herzog Rudolf  IV. („der Stifter“), mit Hilfe von Urkundenfälschungen (Pseudo-Heinricianum, Privilegium maius), die Kaiser Karl IV. aus dem Hause Luxemburg bestätigte, durch eine „imaginierte römische und österreichische Vergangenheit mit dem erfundenen Erzherzogstatus samt Krone und Titel“ bei seinen Nachfolgern „ein Gefühl der Solidarität und gemeinsamer Ziele (zu erzeugen), das sich von Generation zu Generation verstärkte“ (S. 73). Zum Zeitpunkt des Ablebens Kaiser Friedrichs III. 1493, dessen persönliches Signet, das berühmte Akrostichon AEIOU, Hunderte möglicher Deutungen inspiriert hat, wirkten sie schon „imperial, denn sie stellten bereits seit fünfundfünfzig Jahren den Herrscher des Reiches“ (S. 90). Dessen Sohn Maximilian I. verwandelte dann „durch Glück, Eheschließungen und Kriege die Habsburger von einer mittelgroßen mitteleuropäischen Dynastie zur wichtigsten europäischen Macht neben Frankreich. Unter seinem Nachfolger als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, seinem [= Maximilians] Enkel Karl V., sollten die Habsburger noch einen weiteren Schritt vorankommen – und zur Weltmacht werden“ (S. 109). Und: „Zu Friedrichs Akronym AEIOU gesellte sich fortan Karls Vision der habsburgischen Dynastie als treuer Dienerin der katholischen Kirche“ (S. 129), die unter den Erben Ferdinands II. im zusätzlichen Motto EUCHARISTIA = HIC EST AUSTRIA ihren Ausdruck gefunden habe.

 

Das Habsburger Imperium zerfiel allerdings noch zum Zeitpunkt seiner größten territorialen Ausdehnung „in zwei Teile – einen spanischen, in dem Karls Sohn Philipp regieren sollte, und einen mitteleuropäischen, der Karls Bruder Ferdinand gehörte“ (S. 129), 1700 „endete die Habsburger Herrschaft auf der Iberischen Halbinsel – und damit auch in Lateinamerika und im Pazifischen Ozean. Fortan beschränkten sich die Habsburger Lande auf die europäischen Besitzungen; das ‚Reich der beiden Welten‘ war an sein Ende gelangt“ (S. 281). Im Heiligen Römischen Reich stellten die Habsburger ab 1438 bis zu dessen Erlöschen 1806 praktisch durchgehend die erwählten deutschen Könige und römischen Kaiser. Die Begründung des Erbkaisertums Österreich 1804 durch Kaiser Franz II. (als österreichischer Kaiser Franz I.), das mit insgesamt vier Kaisern bis 1918 Bestand hatte, schuf bekanntlich nicht nur rechtzeitig Ersatz für den baldigen Wegfall der römisch-deutschen Kaiserwürde, sondern auch das notwendige Gegengewicht zu Napoleons französischem Kaisertum.

 

Was die Konfessionsfrage angeht, durften mit dem Westfälischen Frieden 1648 „in bestimmten Grenzen jetzt auch die Untertanen ihren Glauben frei wählen und praktizieren. […] Eine wichtige Ausnahme wurde allerdings für Ferdinand III. gemacht: Er wurde nicht verpflichtet, in seinen Territorien die Freiheit der Religionsausübung zu gewähren. Die mühsam errungene Rekatholisierung in Böhmen und den österreichischen Landen musste deshalb nicht wieder rückgängig gemacht werden“ (S. 245). Erst das Toleranzpatent Josephs II., der „selbst gläubiger Katholik“ war, gewährte 1781 Lutheranern, Calvinisten, orthodoxen Christen und 1782 auch Juden das Recht, ihre Religion öffentlich auszuüben, nahm allerdings „Sektierer“ aus: „Diese Gesetzeslücke bedeutete, dass viele Protestanten weiterhin mit der Begründung verfolgt werden konnten, nicht ins vorgegebene Schema zu passen“ (S. 340).

 

Wie der Verfasser schon in seiner Einleitung betont, „(entwickelte sich) die Vorstellung der Habsburger von ihrer Rolle in der Welt in Etappen. Verschiedene Episoden in der Geschichte der Dynastie führten zu jeweils neuen Ambitionen, die sich schließlich alle zu einem Strang ideologischer Grundannahmen verflochten“ (S. 17). Unter anderem brächten dies auch bestimmte Bauten zum Ausdruck: Die massive quadratische Alte Burg in Wien aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts mit ihren vier Ecktürmen „sollte Stadt und Land zu Respekt und Ehrfurcht animieren und eine Botschaft der Macht aussenden“ (S. 12). Der prächtig ausgestaltete, in den 1720er-Jahren unter Kaiser Karl VI. errichtete Bibliothekstrakt der Hofburg hat eine wesentlich erweiterte Botschaft: „Mit ihren Statuen der Habsburger Herrscher, dem Muster der Doppelsäulen und den kunstvoll platzierten Globen vermittelt die Bibliothek in ihrer Ausstattung noch eine weitere Allegorie: die der zeit- und grenzenlosen Herrschaft der habsburgischen Dynastie. Dabei bezieht sich, wie die Fresken zeigen, das Streben der Habsburger nicht nur auf die Welt innerhalb der irdischen Grenzen. Es erstreckt sich auch auf den transzendenten Bereich, die Welt des Wissens und der Wissenschaften, die Welt der gelehrten Ambitionen“ (S. 17). Die Habsburger hätten sich somit nicht nur einer politisch und konfessionell akzentuierten Herrschaftsidee verbunden gefühlt, ihr Herrschaftsverständnis habe auch den kulturellen Bereich im weiten Sinne umspannt. Schon die Wunderkammer Kaiser Rudolfs II. diente „als Mikrokosmos des ganzen Universums; sie führte Natur und Kunst zu etwas zusammen, was damals ‚Welttheater‘ (Theatrum mundi) hieß“ (S. 192). Der Barock wiederum wurde „als universales Kunstidiom unter den Habsburgern durch die Jesuiten in der ganzen Welt verbreitet“ (S. 282). Der Verfasser spricht insgesamt von „einem längeren kulturellen Prozess, der die Habsburger ins Zentrum des Sammelns und Verbreitens von Wissen geführt hatte“ (S. 320). Kaiserin Maria Theresias Ehemann Franz Stephan schuf mit seinen Sammlungen beispielsweise „den Grundstock für das Naturhistorische Museum in Wien [… ,] Europas früheste(s) moderne(s) Museum“ (S. 322f.). Kaiser Franz Joseph  und seine Minister „(förderten) globale wissenschaftliche Aktivitäten“ (etwa die Weltumrundung der österreichischen Marinefregatte „Novara“ ab 1857 mit ihren 62.000 gezogenen Proben und einem 21 Bände umfassenden wissenschaftlichen Expeditionsbericht), damit wurde AEIOU „unter Franz Joseph zur Grundlage seiner Mission, das Wissen der Welt zu sammeln und anzuhäufen“ (S. 492f.).

 

Diese exotische Seite der habsburgischen Herrschaft bringt der Verfasser immer wieder zur Geltung, indem er auch allgemein weniger bekannte Tatsachen referiert, etwa seinen Blick auf den Dreißigjährigen Krieg nicht allein auf das europäische Kriegsgeschehen beschränkt. Wer weiß schon, dass der spanisch-habsburgische Statthalter in San Domingo (heute Neu-Taipei) 1637 eine Festung errichten ließ, die „als das erste Steingebäude auf Taiwan galt“? Langfristig viel folgenreicher aber war, dass Spanien und die Niederlande dort um Arbeiter zur Bewirtschaftung der Zuckerplantagen konkurrierten und vom Festland in großer Zahl Han-Chinesen herbeischafften, ein Akt, der „die ethnische Zusammensetzung der taiwanesischen Bevölkerung dramatisch (veränderte)“, bis heute seien „die demographischen Folgen spürbar – als stete Quelle politischer Spannungen“ (S. 235). Ein weiteres Beispiel: Von der im östlichen Mittelmeer operierenden Schifffahrtsgesellschaft Österreichischer Lloyd ist zu lesen, dass sie „massiv in den Sklavenhandel verwickelt“ gewesen sei und „noch in den 1870er Jahren […] fast kein Schiff […] auf der Route zwischen Alexandria und Istanbul (fuhr), ohne dass Sklaven an Bord gewesen wären. Einige dieser Bedauernswerten landeten auch in Wien, wo sie unter der Bezeichnung ‚Personen von unklarem Rechtsstatus‘ als Diener und Mägde im Haushalt beschäftigt wurden“ (S. 399). Gerne kommen auch skurril bis abseitig anmutende Episoden zur Darstellung. So wird erwähnt, dass Don Carlos, der Sohn Philipps II. von Spanien, gezeichnet von der Habsburger Inzucht, „unter einer Geisteskrankheit und Wahnstörungen (litt). Versuche, ihn dadurch zu kurieren, dass er mit einem mumifizierten Heiligen das Bett teilte, brachten kaum Linderung“ (S. 160).

 

Es ist kein Anliegen des Verfassers, themenzentrierte Längsschnitte anzubieten. Ein Kapitel wie „Die Habsburger und das Recht“ sucht man somit vergeblich. Wahrscheinlich würde ein solches Unterfangen, das zeigt, wie die Dynastie beim Auf- und Ausbau ihrer Herrschaft jeweils mit dem geltenden Recht umging, gut und gerne eine eigene Monographie beanspruchen. Am Beispiel der eine Sonderstellung kreierenden Fälschungen Herzog Rudolfs IV. wird deutlich, dass gerade ein Rechtsbruch das Geschlecht entscheidend voranbrachte. Kaiser Ferdinand II. benutzte in der Auseinandersetzung mit den böhmischen Ständen das römische Recht als „Waffe“ (S. 213): „Der Adel und der Landtag besäßen keine eigenen Rechte außer denen, die ihnen vom König eingeräumt worden seien. Das ist reines römisches Rechtsdenken, denn im traditionellen und gewohnheitsmäßigen Recht ging man allgemein davon aus, dass Herrscher und Ständevertretung gleiche, autonome und separat hergeleitete Rechte besaßen. […] Für die Zukunft behielt Ferdinand sich und seinen Erben ausdrücklich vor, ‚Gesätz und Recht zu machen und alles das jenige, was das Ius legis ferendae […], so Uns als dem König allein zustehet, mit sich bringt‘. Natürlich waren nicht alle Böhmen Rebellen, aber auch dafür fand Ferdinand eine Lösung im römischen Recht. Die Revolte, erklärte er, habe ‚in kollektiver Form‘ (in forma universitatis) stattgefunden, und so sei jeder durch die Kollektiventscheidung gebunden gewesen. Darum könnten nun auch ohne Abwägung individueller Schuld alle bestraft werden, und die meisten wurden es auch“ (S. 226).

 

Joseph II. wiederum „(trieb) Schindluder mit dem Strafrecht. Denn er sanktionierte rückwirkende Bestrafungen und führte ‚Schutzhaft‘ als Möglichkeit ein, jemanden ohne Gerichtsverfahren in Haft zu nehmen. Die Polizeibehörde wurde in ein Ministerium umgewandelt, ihre Machtbefugnisse durch Geheimdekrete festgelegt. So wurde in den letzten Jahren von Josephs Regierungszeit der ‚wohlgeordnete Staat‘, für den die Reformer gestritten hatten, zum Polizeistaat“ (S. 375). Ein Beispiel aus dem Neoabsolutismus illustriert das zunehmende Problem der Bürokratisierung der Justiz: Das in den 1850er-Jahren im gesamten Kaiserreich eingeführte österreichische Zivilrecht ersetzte in Ungarn und Siebenbürgen „das undurchsichtige und weitgehend ungeschriebene Gewohnheitsrecht. Um es jedoch den lokalen Umständen anzupassen, musste das kodifizierte Zivilrecht wiederum modifiziert werden, wobei Vorschriftsmäßigkeit und Einheitlichkeit teilweise verlorengingen. Hinzu kam, dass das bunte Durcheinander von offiziellen Rundschreiben, Formularbüchern, Klarstellungen, Erlassen und Anpassungen, die aus der Wiener Zentrale kamen, tendenziell zu weniger Rechtssicherheit führte; die Anwendung der Rechtsvorschriften auf individuelle Umstände wurde immer unberechenbarer“ (S. 435). Die Bedeutung der Verfassungsexperimente seit dem Revolutionsjahr 1848 (Pillersdorf’scher Entwurf, Kremsierer Entwurf, Oktroyierte Märzverfassung 1849, Silvesterpatent 1851, Oktoberdiplom 1860, Februarpatent 1861) würdigt der Verfasser des Bandes durch ihre – bisweilen mehr, bisweilen weniger ausführliche – Erwähnung. In Mexiko ließ Kaiser Franz Josephs Bruder, der tragisch vor einem Erschießungskommando endende Kaiser Maximilian, 1865 ein wegweisendes Zivilgesetzbuch veröffentlichen. „Selbst als die republikanische Regierung 1867  die Regierungsgeschäfte wieder übernahm und dieses Gesetzbuch für abgeschafft erklärte, wurden anschließend drei Viertel der Rechtsmaterie von 1865 in das ‚neue‘ Zivilgesetzbuch von 1870 übernommen“ (S. 463).

 

Wer die Geschichte der Habsburger erzählt, erzählt die Geschichte eines einzigartigen Herrschergeschlechts, das über Jahrhunderte nicht nur in Mitteleuropa herausragende Herrscherpersönlichkeiten gestellt hat. Das Materialproblem ist damit in erster Linie ein Problem der Auswahl. Zu vielen Königen und Kaisern der Habsburger liegen umfangreiche Biographien vor – was davon soll in eine Gesamtbiographie der Dynastie einfließen, was kann weniger detailliert abgehandelt oder ganz weggelassen werden? Welche Elemente halten diese Gesamterzählung zusammen? Martyn Rady bewältigt diesen Spagat zufriedenstellend. Bei der angenehm flüssigen und unterhaltsamen Lektüre seines Werks vermisst man nichts wirklich Wesentliches und gewinnt eine Vorstellung davon, weshalb gerade die Habsburger als Dynastie so erfolgreich sein konnten. Bei einer Arbeit dieser Größenordnung schleicht sich auch der eine oder andere Fehler ein (S. 72: Rudolf IV. stirbt nicht 1368, sondern 1365; S. 324: Nicht Franz Joseph, sondern Franz Stephan wird 1731 in einer Londoner Freimaurerloge zum Meister befördert; S. 373: Nicht Erwin, sondern Emanuel Schikaneder ist der „Papageno“ im Bild; S. 378: Am 1. März 1792 stirbt nicht Kaiser Joseph II., sondern Kaiser Leopold II.; S. 486 u. 539: Waren Franz Josephs letzte Worte nun „Warum muss es jetzt sein?“ oder doch „Morgen früh um halb vier“?). Eigenartig muten die Ausführungen an, wonach Kraniologen bei ihren Untersuchungen ausgerechnet die verkürzten bosnischen Schädel „dem arisch-nordischen“ Typ zugeordnet, die Langschädel der orthodoxen Serben hingegen als Merkmal einer „primitivere(n) Rasse“ gewertet haben sollen (S. 518). Eine solche Zuordnung widerspräche diametral den üblichen Ordnungskriterien der Rassenanthropologen, denen gemeinhin eben gerade der Langschädel (Dolichozephalie) als typisch germanisch-nordisches Rassenmerkmal galt.

 

Der Schlussabschnitt beschäftigt sich positiv würdigend mit der Person Ottos von Habsburg, dem Sohn des letzten österreichischen Kaisers, und endet mit der folgenden bilanzierenden Spekulation, welche die Sympathie des Verfassers für das über viele Jahrhunderte so erfolgreiche Herrschergeschlecht durchblicken lässt: Es komme, „wer den gegenwärtigen Zustand etlicher althabsburgischer Länder in Mitteleuropa betrachtet, kaum umhin festzustellen […]: Ein weiterer Habsburger hätte die Sache nicht schlimmer gemacht“ (S. 553).

 

Kapfenberg                                                    Werner Augustinovic