Repertorium bibliographicum institutorum et sodalitatum iuris historiae,

* hg. v. Duynstee, Marguerite/Feenstra, Robert/Waelkens, Laurent, 3. Aufl. Uitgeverij Groeninghe, Kortrijk 2000. XXXIX, 482 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 119 (2002)

KöblerRepertorium20010909 Nr. ZRG 119 (2002) 00

 

 

Repertorium bibliographicum institutorum et sodalitatum iuris historiae, hg. v. Duynstee, Marguerite/Feenstra, Robert/Waelkens, Laurent, 3. Aufl. Uitgeverij Groeninghe, Kortrijk 2000. XXXIX, 482 S.

 

Die Zeit ist eine Dimension. Ihretwegen gibt es Geschichte. Ihrer ist der Mensch sich mehr und mehr bewusst geworden.

Weil die Verwaltung des Wissens Organisation als vorteilhaft erkannt hat, hat sich im 20. Jahrhundert der internationale Kongress der Geschichtswissenschaften zusammengefunden. Während seiner elften Zusammenkunft im Jahre 1960 in Stockholm wurde auch die Idee einer internationalen Vereinigung der Rechtsgeschichte und ihrer Einrichtungen (Association internationale d’histoire du droit et des institutions) geboren. Sie wurde am 23. Mai 1961 in Padua gegründet und hat seitdem auf den Tagungen des internationalen Kongresses der Geschichte mitgewirkt (1965 Wien, 1970 Moskau, 1975 San Francisco, 1970 Bukarest, 1985 Stuttgart, 1990 Madrid, 1995 Montreal, 2000 Oslo).

Zu einer erfolgreichen Vereinigung gehören Mitglieder und Organe. Wichtigste Aufgabe der Organe ist die Steuerung des Mitgliedschaftsbewusstseins. Hierfür sind Mitgliederverzeichnisse besonders geeignet.

Angesichts der in der Wissenschaft herrschenden Freiheit muss es als großer Erfolg angesehen werden, dass es bereits 1969 gelang, ein Repertorium bibliographicum institutorum et sodalitatum iuris historiae vorzulegen, das 1975 eine Ergänzung erfuhr. 1980 erfolgte eine verbesserte zweite Auflage, die 1986 in der Abteilung Publikationen ergänzt werden konnte. Nunmehr legen Marguerite Duynstee als Bearbeiterin, Robert Feenstra als Präsident und Laurent Waelkens als Generalsekretär eine aktualisierte dritte Auflage vor.

Sie wird die letzte auf Papier erschienene Fassung sein. Künftig sollen die Daten auf einem Server der Universität Antwerpen im Internet vorrätig gehalten werden. Möge dieser verheißungsvolle Wechsel gut gelingen.

Der neue Band legt zunächst kurz Rechenschaft über seine Entstehungsgeschichte ab. Danach gibt er die Statuten der Vereinigung wieder. Es folgen die 26 am 1. Januar 2000 gezählten wirklichen Mitglieder (u. a. das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte und die Vereinigung deutscher Rechtshistoriker) sowie die 27 assoziierten Mitglieder (u. a. das Institut für deutsche und bayerische Rechtsgeschichte in Würzburg, die rechts- und staatswissenschaftliche Fachbibliothek der Universität Graz oder die Verenigung van Vrienden van de Juridische Faculteit te Leiden).

Das Repertorium bibliographicum institutorum et sodalitatum iuris historiae selbst gliedert sich dann in groupements und publications. Bei den groupements werden solche ohne festen Sitz und solche mit festem Sitz unterschieden. Ohne festen Sitz werden 6 Einrichtungen geführt (u. a. Vereinigung deutscher Rechtshistoriker).

Groupements mit festem Sitz gibt es in knapp 40 Ländern. Sie sind nach dem Alphabet der französischen Ländernamen aufgelistet. Deswegen sind nacheinander Südafrika, Deutschland, Argentinien, Österreich, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Chile, Kroatien, Dänemark, Ecuador, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika (Berkeley, Cambridge, Columbus/Ohio), Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Indien, Israel, Irland, Italien, Japan, Madagaskar, Mexiko, Niederlande, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Vatikan, Slowakei, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ukraine und Jugoslawien verzeichnet (S. 5-137).

Den zweiten Schwerpunkt bilden die zahlreichen rechtsgeschichtlichen Veröffentlichungsreihen (S. 141-425, u. a. Ius Commune, Rechtshistorische Reihe, Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte u. v. a. m.) und Zeitschriften (S. 429-448). Ein Autorenregister und ein Reihenregister runden den Band hervorragend ab. Insgesamt eine in Ansehung aller Vergänglichkeit und Flüchtigkeit eines beständig in Fluss befindlichen geschichtlichen Datenbestandes hervorragende Leistung, für die alle Rechtshistoriker den Verfassern zu größtem Dank verpflichtet sind.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler