Deutsche Diktatorische Rechtsgeschichten?

Perspektiven auf die Rechtsgeschichte der DDR. Gedächtnissymposium für Rainer Schröder (1947-2016), hg. v. Haferkamp, Hans-Peter/Thiessen, Jan/Waldhoff, Christian in Verbindung mit der deutschen notarrechtlichen Vereinigung e. V. (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 100). Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XIII, 147 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Rainer Schröder wurde in Essen 1947 geboren und nach der Schule in Duisburg und Seattle sowie dem Studium von Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre und Geschichte in Münster, Genf und München 1979 mit einer Dissertation über Abschaffung oder Reform des Erbrechts promoviert. 1985 wurde er bei Sten Gagnér mit einer Schrift über die Entwicklung des Kartellrechts und des kollektiven Arbeitsrechts durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts vor 1914 habilitiert. 1989 wurde er nach Hannover und 1990 als ordentlicher Professor nach Bayreuth berufen, von wo aus er 1993 wenige Jahre nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zu der Bundesrepublik Deutschland an die von dem sozialistischen Osten in den demokratisch-kapitalistischen Westen gelangte Humboldt-Universität nach Berlin wechselte.

 

Hatte er sich vorher neben vielem anderem mit der Rechtsgeschichte während der Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland beschäftigt, so widmete er sich nun neben vielem anderen der Rechtsgeschichte unter der Herrschaft des Sozialismus. Dementsprechend hat das vorliegende Werk, das sich fragend an die Vergleichbarkeit zweier deutscher diktatorischer Rechtsgeschichten annähert, unmittelbar nach seinem Erscheinen das Interesse eines sehr sachkundigen Rezensenten erweckt. Deswegen genügen an dieser Stelle wenige formale Hinweise.

 

Anlass für den schmalen Sammelband ist der alle überraschende Tod Rainer Schröders in Potsdam an dem 17. Januar 2016. An dem 3. Februar 2017 erinnerten Schüler und Freunde in einem Gedächtnissymposium in dem Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin an Rainer Schröder. Geschmückt mit dessen Lichtbild stehen nunmehr die vielfältigen weiterführenden Abhandlungen der Allgemeinheit zu ehrenvollem Gedenken zu würdiger Verfügung.

 

Zu Beginn beschreibt dabei Hans-Peter Haferkamp Rainer Schröder eindringlich als DDR-Forscher. Danach werden die juristische Methodenlehre in der Deutschen Demokratischen Republik, ostdeutsche Juraprofessoren in dem Sozialismus, Landwirtschaftsanpassung und Sachenrechtsbereinigung, Erbrecht in Deutschland, Wirtschaftsstrafrecht in der deutschen Demokratischen Republik und offene Vermögensfragen sachkundig und vertiefend untersucht. An dem Ende erinnert Jan Thiessen an seine zahlreichen Begegnungen mit Rainer Schröder seit der ersten Vorlesung in dem ersten Semester des Lehrers und des Schülers in Berlin und schließt dabei seinen berührenden, faszinierenden Bericht mit seinem letzten Telefonat des späten 13. Januar 2016, in dem sich Rainer Schröder in Potsdam ganz „natürlich in guten Händen“ fühlte und beide zum Schluss sagten, was sie am Ende immer sagten: „Wir telefonieren“.

 

Innsbruck                                           Gerhard Köbler