Nachschlagewerk des Reichsgerichts – Gesetzgebung des Deutschen Reichs –

Zivilprozessordnung §§ 1025-1048 – Gerichtsverfassungsgesetz – Grundbuchordnung – Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit – Zwangsversteigerungsgesetz – Konkursordnung – Anfechtungsgesetz - Rechtsanwaltsordnung, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter (= Nachschlagewerk des Reichsgerichts – Gesetzgebung des Deutschen Reichs 11). Lang, Frankfurt am Main 2017. 744 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 9 (2019) 57. IT

Werner Schubert hat sich um die Veröffentlichung jüngerer, wichtiger Rechtsquellen des deutschen Rechtes seit langem in besonderer Weise hervorragend verdient gemacht und durch seine ungewöhnliche Schaffenskraft jeden Sachkenner tief beeindruckt. Dabei hat er zusammen mit Hans Peter Glöckner eine Reihe Nachschlagewerk des Reichsgerichts eröffnet, von der ein vierbändiger Zyklus zu dem Strafrecht, ein zehnbändiger Zyklus zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch und ein Sonderband zu dem Allgemeinen Landrecht Preußens in dem Verlag Keip in Goldbach veröffentlicht wurden und dort bezogen werden können. Danach hat er seit 2005 in dem Peter Lang Verlag die editorische Tätigkeit in der Unterreihe Gesetzgebung des Deutschen Reiches fortgesetzt.

 

Nach der kurzen Einleitung der Herausgeber wird die Reihe Nachschlagewerk des Reichsgerichts – Gesetzgebung des Deutschen Reiches nunmehr mit dem vierten Teil des Nachschlagewerks zu der Zivilprozessordnung und zu weiteren Verfahrensgesetzen abgeschlossen. Er umfasst nach dem Inhaltsverzeichnis insgesamt zwölf Teile. Sie betreffen in Fortsetzung die Zivilprozessordnung, Buch 10, Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025-1048), das Gesetz betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohnes von dem 21. 6. 1869 in der Fassung von dem 17. 5. 1898, das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung von dem 20. 5. 1898, das Einführungsgesetz zu dem Gerichtsverfassungsgesetz, das Arbeitsgerichtsgesetz von dem 23. 12. 1926, das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit von dem 17. 5. 1898, die Grundbuchordnung von dem 17. 3. 1897/1898, das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von 1797/1798, die Konkursordnung von 1877/1898, das Gesetz betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens (Anfechtungsgesetz) von dem 21. Juli 1879, die Rechtsanwaltsordnung von dem 1. 7. 1978 und das Gesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung von dem 6. 2. 1875 in der von dem 1. 1. 1900 an geltenden `Fassung von dem 15. 5. 1898.

 

In ihrer Einleitung gehen die Herausgeber dabei auf die Besonderheiten der einzelnen Teile näher ein. Außerdem weisen sie besonders darauf hin, dass von ihrer Edition ausgeschlossen wurden die Bände 45 bis 48 des Nachschlagewerks zu dem öffentlichen Recht und größere Teile des Nachschlagewerks zu dem preußischen Recht (Bände 52-56) und dass alle in dem Nachschlagewerk des Reichsgerichts berücksichtigten Gesetze in dem Nachschlagewerk zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch Band 3 (1995) auf den Seiten 325ff. (Schlagwortregister und chronologisches Register) aufgeführt sind. Möge die bewundernswerte, ja wohl einmalige Editionsleistung viele Nutzer finden und diese bei ihren jeweiligen Suchen nach Erkenntnissen des Reichsgerichts in unzähligen Entscheidungen zu Einzelfragen des täglichen Rechtslebens in dem Deutschen Reiche zu raschen und hilfreichen Funden führen, wofür nicht zuletzt wohl auch digitale Fassungen hilfreich sein könnten.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler