Augustin, Christian/Gergen, Thomas, „von Naturm Besitz des Gedankens selbst“. -

Elmar Wadles Auseinandersetung mit dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht im Deutschen Bund. Siebenpfeiffer-Stiftung, Homburg 2022. 96 S. Angezeigt von Albrecht Götz von Olenhusen. ZIER 12 (2022) 09. IT

Dem Rechtshistoriker Elmar Wadle, Saarbrücken, sind zwei gehaltvolle Studien gewidmet. Sie konzentrieren sich auf seine bevorzugten Forschungsfelder: die Geschichte des gewerblichen Rechtsschutzes und die Geschichte des Urheberrechts. Der Historiker und Wirtschaftsrechtler Christian Augustin legt eine Analyse der gewerblichen Schutzrecht, insbesondere des geistigen Eigentums und des Markenrechts vor. Er widmet sich im Kontext einschlägiger Arbeiten Wadles zwei Vormärz-Juristen, Philip Jakob Siebenpfeiffer (1789-1845), dessen Eigentumsbegriff, und Georg Friedrich Rebmann (1768-1824), dann vor allem Wadle selbst als einem bedeutenden Pionier interdiszplinärer historischer, rechts- wirtschafts- und sozialgeschichtlich orientierter Forschung, dessen Arbeiten zu Schutzrechten wie Firmen- und Fabrikmarke sowie zu Warenzeichen seit dem 19. Jahrhundert auf dem Weg zum modernen Marken-, Muster- und Zeichenrecht - charakteristisch in der Verbindung historiographischer, exemplarischer und dogmatischer Studien, die zumeist auf extensiven Archiv-Auswertungen beruhten. Mit dieser detaillierten Würdigung der Forschungskonzepte und Ergebnisse zu gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang ihrer Entwicklung im Zeitalter der Industrialisierung wird ein kompetenter Einblick vermittelt, wie ihn in Bezug auf Wadles systematische Beiträge zur Geschichte des Urheberrechts Martin Vogel vorgelegt hat (in: Das Recht und seine historischen Grundlagen, hg. v. Chiusi, Tiziana J./Gergen, Thomas/Jung, Heike, 2008, S.1-10).

 

Der Rechtshistoriker Wadle, der zu „allen Facetten des geistigen Eigentums“ gearbeitet hat (Thomas Gergen) zählt zu den herausragenden Gründern einer rechtshistorischen Schule, aus der eine ganze Reihe von ihm ausgebildeter und geförderter Wissenschaftler hervorgegangen ist, die wie er den entsagungsvollen, aber produktiven Gang in reichhaltige Archive nicht scheuten. Man muss es sehr bedauern, dass es Wadle nicht mehr vergönnt war, seine zahlreichen fundamentalen exemplarischen Studien zur Geschichte des Urheberrechts vom Privileg bis zum modernen Recht des geistigen Eigentums wie geplant in einer durchgehenden Zusammenfassung vorzulegen. Thomas Gergen hat sein fertiges Konzept des Urheberrechts auf dem langen Weg seit dem Privilegienwesen über den Nachdruck-Schutz hin zum Urheberrecht der Moderne mit Recht aus dem Vorlass gehoben und zutreffend beleuchtet.

 

Man geht sicher nicht fehl, wenn man Wadles vorbildliche und wirkungsmächtige Forschungsansätze und seine vielschichtigen, methodisch wie substantiell höchst ertragreichen Studien zu Urheberrecht und zu Gewerblichem Rechtsschutz nicht getrennt, sondern als eine untrennbare Einheit in der Betrachtung von zwei Seiten einer Medaille sieht. Die rechtshistorische Forschung vermag so das geistige Eigentum als Gegenstand der Genese vielfältiger subjektiver Handlungsrechte in ihren spezifischen individuellen, monopolistischen oder kollektiven und bedingt sozial schützenden Ausformungen, Ausstrahlungen und Interdependenzen und in einer vor allem ökonomisch geprägten Entwicklung ambivalenter Eigentumsbildungen und Eigentumsverschiebungen zu erkennen.

 

Düsseldorf                                                                 Albrecht Götz von Olenhusen